Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

ID: 90581

Mithören von Telefongesprächen als Beweismittel



(firmenpresse) - Wer zufällig ein Telefongespräch mit anhört, beispielsweise weil der Raumlautsprecher des Telefons eingeschaltet ist, kann bzw. muss damit rechnen, eventuell als Zeuge über den Gesprächsinhalt aussagen zu müssen, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung unter Berufung auf das Bundesarbeitsgericht. Hat ihm jedoch der Angerufene absichtlich das Mithören ermöglicht, darf seine Zeugenaussage nicht als Beweis verwendet werden, da in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners verletzt wurde.
BAG, Az. 6 AZR 189/08

Hintergrundinformation:
Hört eine dritte Person heimlich ein Telefongespräch mit, muss derjenige, welcher dies zulässt, seinen Gesprächspartner über den Mithörer informieren. Ansonsten werden die Persönlichkeitsrechte des Gesprächspartners verletzt. Heimliches Mithörenlassen ist nur in Extremsituationen zulässig - etwa zur Vermeidung von Straftaten oder in Notwehr. Der Mithörer kann meist nicht über den Inhalt des Telefongesprächs vor Gericht aussagen, denn dann gilt das so genannte Beweisverwertungsverbot. Dies gilt, mit Einschränkungen, auch im Arbeitsrecht. Der Fall: Eine Zeitarbeitsfirma hatte einer Mitarbeiterin innerhalb der Sechsmonatsfrist des § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz gekündigt. Die Mitarbeiterin erhob Klage. Nach ihrer Aussage hatte die Personaldisponentin des Betriebes sie angerufen und von ihr unter Androhung der Kündigung verlangt, trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit zu gehen. Eine Freundin habe das Gespräch zufällig mitgehört und könne es bezeugen. Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Beweisverwertungsverbot nur für absichtlich mitgehörte Gespräche bestehe. Ermögliche ein Gesprächspartner einem Zeugen etwa durch Anschalten des Lautsprechers des Telefons gezielt das Mithören, könne dessen Aussage vor Gericht nicht verwendet werden. Ganz anders sieht es aber nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung dem Gericht zufolge bei zufällig mitgehörten Gesprächen aus: Hatte der Angerufene nur zufällig den Lautsprecher eingeschaltet, als eine andere Person in den Raum kam, gilt dies nicht als Verletzung der Rechte des Anrufers. Der zufällige Mithörer kann also als Zeuge vor Gericht aussagen.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2009, Az. 6 AZR 189/08

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sicherer Termin für das Projektmanagement Seminar in Köln am 26.05.09 ESCP-EAP Europäische Wirtschaftshochschule Berlin heißt jetzt ESCP Europe
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.05.2009 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 90581
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 333 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z