Verurteilung im Indizienprozess wegen Mordes an Rentnerin rechtskräftig
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Verurteilung im Indizienprozess wegen Mordes an Rentnerin rechtskräftig
Das Schwurgericht hat sich aufgrund einer Gesamtschau von Indizien von der Täterschaft des Angeklagten, der in der Hauptverhandlung keine Angaben gemacht hat, überzeugt; ausschlaggebend war unter anderem, dass er unmittelbar nach der Tat über für ihn ungewöhnlich hohe Geldbeträge verfügt hatte.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge und eine Verfahrensrüge gestützte Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 13. Mai 2009 ? 2 StR 142/09
Landgericht Limburg a. d. Lahn ? Urteil vom 19.11.2008 ? 2 Js 58799/07 2 Ks
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Datum: 19.05.2009 - 15:51 Uhr
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