Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Kita
ID: 908137
eine gute Nachricht: Der ab dem kommenden Kita-Jahr geltende
Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren wird im
Großen und Ganzen eingehalten werden können. Natürlich kann man der
Meinung sein, dass es eine Selbstverständlichkeit sei, dass für
Rechtsansprüche, die der Bund per Gesetz selbst schafft, auch die
notwendige Infrastruktur geliefert wird. Das ist zweifellos so. Aber
eine faire Betrachtung muss würdigen, was vor allem auf kommunaler
Ebene geleistet worden ist.
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Joachim Volk
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Datum: 11.07.2013 - 21:09 Uhr
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Kommune
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