Schwäbische Zeitung: Leitartikel - Schweigen Sie, Bushido!

Schwäbische Zeitung: Leitartikel - Schweigen Sie, Bushido!

ID: 909094
(ots) - Was will Anis Mohammed Youssef Ferchichi, alias
Bushido? Provozieren will er, vor allem aber Kasse machen. Doch wer
in einem musikalisch grauenhaften Rap-Lied darüber fantasiert, auf
die Grünen-Politikerin Claudia Roth zu schießen, in Gossenmanier
droht, man werde sich Journalisten und Staatsschützer vornehmen, kann
sich kaum auf die künstlerische Freiheit herausreden, die es zu
schützen gelte.

Wir urteilen hier nicht über die künstlerischen Möglichkeiten des
Mannes, über den echte Rap-Stars in den USA wohl eher die Nase
rümpfen würden. Recht und Gesetz sind bei Bushido überflüssiges
Beiwerk, Gewalt und Statussymbole wie Edelkarossen scheinen
erstrebenswerte Ziele. Das mögen Fans in einer bestimmten
rebellischen Lebensphase ganz cool finden. Wenn man über diesen Punkt
hinaus ist, wird es bedenklich. Oder gar justiziabel.

In Bushidos Video "Stress ohne Grund" schimpft er auf die Medien,
die über seine engen Verbindungen zu einer kriminellen libanesischen
Familie in Berlin schreiben. Es geht gegen den Berliner Bürgermeister
Klaus Wowereit, weil der homosexuell ist, es geht gegen das LKA und
das BKA. Die Feindbilder sind bei Bushido auswechselbar, erlaubt ist
alles, was Umsatz bringt, gerne attackiert er auch mal Frauen.

Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut. Die Böhsen Onkelz oder
der Künstler Jonathan Meese, der mit Hitlergruß auf die Bühne tritt,
haben dieses so wenig geachtet, wie jetzt Bushido. Für den in Bonn
geborenen Berliner Gangsta-Rapper ist die Morddrohung kein
Ausrutscher. Sie ist Kalkül. Die Öffentlichkeit empfand Bushido lange
als unterhaltsam, 2011 bekam er einen Bambi verliehen, und er fand
gar einen Bundestagsabgeordneten, bei dem er medienwirksam ein
Praktikum absolvieren durfte. Wenn es jetzt zu einem Verfahren gegen
Bushido kommt, wird nicht darüber befunden, was Kunst oder was


Schwachsinn ist. Sondern es geht um die Verherrlichung von Gewalt und
um die Anstiftung zu einer Straftat.



Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
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Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de

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Datum: 14.07.2013 - 21:15 Uhr
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