EU-Beihilfeverfahren gegen das deutsche EEG gefährdet Wirtschaftsstandort Europa - Industrieentlastungen sind unverzichtbarer Teil des Fördersystems f
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EU-Beihilfeverfahren gegen das deutsche EEG gefährdet Wirtschaftsstandort Europa - Industrieentlastungen sind unverzichtbarer Teil des Fördersystems für erneuerbare Energien
"Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht und fällt mit den Entlastungstatbeständen für große Stromkunden. Rüttelt die EU, wie in der Presse berichtet wird, nun daran, stellt sie die gesamte Erneuerbaren-Förderung, aber auch das erfolgreiche Wohlstandsmodell der industriellen Exportwirtschaft Deutschlands in Frage. Ohne die Regelungen für Unternehmen mit hohem Strombedarf im EEG wäre das gesamte Gesetz, die gesamte Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland nie umsetzbar gewesen", so Dr. Annette Loske, Hauptgeschäftsführerin des VIK, der Interessenvertretung großer industrieller Energiekunden.
Die Teilentlastungsregelungen im EEG für Unternehmen mit hohem Strombedarf sind integrale Bestandteile des Umbaus des Stromversorgungssystems. In Deutschland, das von exportorientiertem Wirtschaften lebt, kann ein solcher Umbau nur dann funktionieren, wenn deren sensibelste Teile weiter wettbewerbsfähig funktionieren können.
Und auch die EU braucht Deutschland als gesunde Wirtschaftsmacht, um die Krise in vielen Teilen Europas überwinden zu können und die Industriebasis zu stärken.
Die hohen Erneuerbaren-Ausbauziele, die die EU Deutschland aufgegeben hat, bedingen zwingend die Schaffung von Entlastungstatbeständen. Der isolierte Blick auf das eine Element "Entlastung der stromintensiven Unternehmen" allein wird der Thematik nicht gerecht. Sollte die EU eine Beihilfeprüfung starten, dann muss sie das Gesamtsystem bewerten.
"Was auch immer Ergebnis einer EU-Prüfung sein kann, auch zukünftige Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien, werden diese mit der Notwendigkeit des Erhalts der energiekostensensibelsten Bereiche unserer Industrie in Einklang bringen müssen. Niemandem in der EU ist damit gedient, wenn Unternehmen zur Zahlung der EEG-Umlage gezwungen würden, diese aber deshalb nicht mehr zahlen, weil sie in der EU nicht mehr produzieren und so auch keinen Strom mehr verbrauchen", so Dr. Loske.
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Datum: 15.07.2013 - 16:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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