Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern durch den Betriebsrat

Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern durch den Betriebsrat

ID: 909873
(firmenpresse) - Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese im Betrieb nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. Juli 2013, Aktenzeichen - 7 ABR 91/11 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin

Im vorliegenden Fall hatte der Betriebsrat seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern mit der Begründung verweigert, dass der Einsatz nicht nur vorübergehend geplant sei. Der Arbeitgeber hatte nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragt. Anders als in den Vorinstanzen, hatte der Antrag vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg.

Zum rechtlichen Hintergrund: Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Als ein solches Gesetz sieht das Bundesarbeitsgericht auch § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG in der seit dem 1. Dezember 2011 geltenden Fassung an. Danach erfolgt die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher "vorübergehend". Die nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung sei durch diese Norm untersagt. Eine gleichwohl dauerhaft geplante Arbeitnehmerüberlassung verstoße daher gegen das Gesetz. Der Betriebsrat müsse ihr nicht zustimmen. Entsprechend kann der Arbeitgeber auch nicht die Ersetzung der zu Recht verweigerten Zustimmung verlangen.

Das Ergebnis ist gut nachvollziehbar. Nicht entschieden wurde die Frage, wie lange eine geplante Einstellung noch vorübergehend ist. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber eine dauerhafte Einstellung anstatt einer "Stammkraft" geplant. Damit war der zeitliche Aspekt eindeutig.

Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 10. Juli 2013 - 7 ABR 91/11 -



Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Beschluss vom 16. November 2011 - 17 TaBV 16/11 -

15.7.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Versetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit Rheinische Post: Handwerks-Präsident Wolfgang Schulhoff soll Mittelstandsbeirat führen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.07.2013 - 23:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 909873
Anzahl Zeichen: 2840

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitern durch den Betriebsrat"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck&Willkomm


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z