Abmahnung lebt von klaren Worten

Abmahnung lebt von klaren Worten

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(firmenpresse) - Für den Fall, dass sich ein Arbeitnehmer nicht so verhält, wie es in seinem Arbeitsvertrag eigentlich vorgesehen ist, hat man als Chef durchaus die Möglichkeit, diesen zu disziplinieren. Neben einem Personalgespräch, bei dem man dem Angestellten die Probleme deutlich macht, hat der Gesetzgeber im Arbeitsrecht vor allem eine disziplinarische Maßnahme vorgesehen, die oft eine große Wirkung erzielt: die Abmahnung.

Eine Abmahnung ist vor allem deshalb wichtig, weil es nicht einfach ist, einem Angestellten überhaupt zu kündigen. Nur während der Probezeit, die maximal sechs Monate nach dem Antreten einer neuen Arbeitsstelle dauern darf, darf der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Nach dem Ablauf dieses Zeitraums ist das hingegen nicht mehr möglich, sodass der normale Kündigungsschutz gilt, der sich lediglich noch nach der Größe des Betriebs unterscheidet. Um einem Mitarbeiter kündigen zu können, muss dieser allerdings zuvor abgemahnt werden, wobei man auf jeden Fall die Abmahnung richtig formulieren sollte.

Immer wieder kommt es in Prozessen vor dem Arbeitsgericht dazu, dass sich gekündigte Arbeitnehmer darauf berufen, ihr Chef habe sie nicht über ihr falsches Verhalten informiert. Genau zu diesem Zweck gibt es die Abmahnung, da der Angestellte auf diese Weise die Chance erhalten soll, an sich zu arbeiten und das Fehlverhalten abzustellen.

Ein typisches Beispiel ist etwa der oft zitierte Arbeitnehmer, der immer wieder zu spät an seinem Arbeitsplatz erscheint oder sich bei Krankheit nicht rechtzeitig mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt. In einem solchen Fall hat man an einem gewissen Punkt durchaus die Gelegenheit, dem Angestellten zu kündigen, zuvor muss dieser jedoch mit mindestens einer Abmahnung auf genau dieses falsche Verhalten hingewiesen werden. Dabei kann man sich nicht auf den gesunden Menschenverstand berufen, etwa indem man als Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Angestellte wissen sollte, dass er pünktlich zur Arbeit erscheinen muss. Vielmehr muss eine Abmahnung in schriftlicher Form erfolgen.



In diesem Dokument wird das Verhalten, dass vom Arbeitgeber beanstandet wird, genau ausgeführt. Erst wenn die nötigen Ziele mit einer Abmahnung nicht erreicht wurden, kann in einem nächsten Schritt schließlich die Kündigung erfolgen. Falls diese dann aufgrund einer Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgericht landet, sind die zuvor erteilten Abmahnungen aus Sicht des Arbeitgebers die vielleicht wichtigsten Beweisstücke. Anhand dieser Unterlagen lässt sich relativ einfach nachvollziehen, ob eine Kündigung rechtmäßig war oder nicht. Wichtig ist dabei, dass das beanstandete Verhalten so präzise wie möglich angesprochen wird.

Auf der Suche nach Beispielen für Formulierungen in einer Abmahnung findet man im Internet relativ einfach eine große Zahl von Varianten. Ein Beispiel bei häufigem Zuspätkommen ist etwa der Satz: "Sie waren am Mittwoch zu spät an Ihrem Arbeitsplatz." Das ist keine besonders genaue Beschreibung und sollte in einer Abmahnung wesentlich präziser formuliert werden.

Zu den benötigten Angaben zählen etwa die eigentlich festgelegte Uhrzeit und die Zeit, zu der der Arbeitnehmer an dem betreffenden Tag tatsächlich zur Arbeit erschienen ist. Anschließend sollte der Hinweis enthalten sein, dass er sich damit nicht an die Pflichten gehalten hat, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Und zu guter Letzt sollte man in einer richtig formulierten Abmahnung den Arbeitnehmer dazu auffordern, sein Verhalten in der Zukunft entsprechend zu ändern.
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Datum: 17.07.2013 - 09:05 Uhr
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