Bewertung von Risikoaufklärung durch Architekten und Statiker

Bewertung von Risikoaufklärung durch Architekten und Statiker

ID: 911707

Bewertung von Risikoaufklärung durch Architekten und Statiker



GRP Rainer LLPGRP Rainer LLP

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Baurecht.html Bestehen Risiken bei einem Bauvorhaben, so sollen Architekten und Statiker die Pflicht haben, den Auftraggeber darüber zu unterrichten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: VII ZR 4/12), indem die Klägerin Schadensersatz von dem beteiligten Architekten und Statiker verlangte. Der Klägerin gehört ein Grundstück an der Steilküste in Rügen auf dem ein Altbau errichtet wurde. Diesen wollte sie sanieren lassen und beantragte einen Bauvorbescheid. Der Bauvorbescheid wurde jedoch abgelehnt, weil die Standsicherheit nicht sichergestellt sei. Unter der Auflage, eine Bodenuntersuchung am Standort durchzuführen, wurde die benötigte Baugenehmigung dann erteilt. Mit dem Sanierungsvorhaben des Altbaus wurden eine Architektengesellschaft und ein Statiker beauftragt. Die notwendige Bodenuntersuchung wurde von diesen nicht durchgeführt. Nach ca. 1,5 Jahren brach ein Teil der Steilküste weg. Daraufhin ergingen zunächst eine Nutzungsuntersagung bezüglich des sanierten Altbaus und später eine Abrissverfügung.

Vor dem Landgericht machte die Klägerin Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber den Beklagten geltend, welche jedoch abgewiesen wurden. Der BGH hob im Berufungsverfahren das Urteil des Landgerichts auf und verwies zurück. Die Richter des Landgerichts müssen sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob sich die Klägerin auch bei pflichtgemäßem Verhalten der Beklagten für die Durchführung des Sanierungsvorhabens entschieden hätte. Dabei muss auf den Zeitpunkt abgestellt werden, als sich das entsprechende Risiko noch nicht realisiert hatte.

In seiner Begründung führte BGH an, dass die Beklagten ihre Pflichten bezüglich der Risikoaufklärung gegenüber der Klägerin verletzt haben, indem sie die notwendigen Baugrunduntersuchungen nicht durchgeführt haben. Aus der Tatsache, dass die Klägerin die Umstände gekannt habe, die zu einer Gefährdung führen können, lasse sich nicht ableiten, dass ihr diese auch vollumfänglich bewusst waren.



Der Klägerin müsse aber eventuell ein Mitverschulden angerechnet werden, wenn sie der Pflicht sich selbst vor Schäden zu bewahren nicht nachgekommen ist. Eine solche Pflichtverletzung liege vor, wenn sie in Kenntnis der Umstände in der Planung und Statik die Augen vor der Gefahrenlage verschlossen und das Bauvorhaben durchgeführt habe.

Architekten haben gegenüber ihren Auftraggebern gewisse Beratungs- und Vermögensbetreuungspflichten. Dabei beschränken sich die Beratungspflichten nicht nur auf den technischen Bereich, sondern umfassen auch offensichtliche Rechtsfragen. Architekten sollten sich von einem versierten Rechtsanwalt beraten lassen, um Pflichtverletzungen und Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

http://www.grprainer.com/Baurecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Mängel der Mietsache Arbeitsrechliche Ausschlussfristen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.07.2013 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 911707
Anzahl Zeichen: 3089

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 336 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bewertung von Risikoaufklärung durch Architekten und Statiker"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Experience in resolving shareholder disputes ...
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP


Mängel der Mietsache ...
Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter vorab die Kosten für die Beseitigung der Mängel verlangen. Dies gilt allerdings nur für solche Maßnahmen, die zur Mängelbeseitigung auch geeignet sind. BGH, Urteil vom 21. April 2010 - VIII ZR 131/09 -, juris, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fac

"Mit Plasmaspenden Großes bewirken" ...
Die sozial und gesellschaftspolitisch engagierte Rechtsanwältin und langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete ließ sich von Manuela Bienlein, Leiterin des Plasmazentrums Bayreuth, bei einem Rundgang erläutern, warum Plasmaspenden dringend benötigt werden und wie eine Spende im Einzelnen abläuft. &

"Jede Plasmaspende rettet Leben" ...
"Die hohe Bedeutung von Plasmaspenden kann man gar nicht oft genug betonen", erklärte MdB Marlene Rupprecht nach einem Besuch bei der KEDPlasma GmbH Fürth in der Maxstraße 44. Die Sozialexpertin und Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion ließ sich von Karin Lang, Leiterin des Pla

Neue Westfälische (Bielefeld): Toiletten defekt: DB-Zugbegleiter fordert Fahrgäste auf, in eine Flasche zu urinieren ...
Weil alle Zugtoiletten an Bord unbenutzbar waren, hat ein Zugbegleiter eines DB-Regionalzuges von Köln nach Hamm die Reisenden indirekt aufgefordert, sich im letzten Waggon des Zuges in eine leere Flasche zu erleichtern. Das berichtet die in Bielefeld erscheinende Tageszeitung Neue Westfälische


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z