Märkische Oderzeitung: schreibt zum Fußball-TV-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
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das Urteil erst mal nicht. Hierzulande regelt der
Rundfunkstaatsvertrag, dass bestimmte Großereignisse, die von
erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung sind, nur dann im Pay-TV
ausgestrahlt werden dürfen, wenn sie auch im frei empfangbaren
Programm angeboten werden. WM- und EM-Spiele, aber auch Übertragungen
von Olympischen Spielen gehören dazu. Das hat der Gerichtshof noch
einmal ausdrücklich klargestellt. Aber man kann sicher sein, dass
sich FIFA und UEFA damit auf Dauer nicht abfinden werden. Sie wollen
ihr Produkt Fußball so exklusiv wie möglich vermarkten und werden
nach Mitteln suchen, die jetzige Regelung zu umgehen. Die
Installation eines eigenen Fernsehkanals wäre so eine Möglichkeit.
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Datum: 18.07.2013 - 19:50 Uhr
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