Hauptuntersuchung: Plakette gibt es nur in Deutschland / TÜV Rheinland: Ausländische Prüfbescheinigung bei uns ungültig / Nach Wiedereinreise HU unverzüglich nachholen (BILD)
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(ots) -
Was tun, wenn während eines längeren Auslandsaufenthalts mit dem
Auto die Hauptuntersuchung (HU) für das Fahrzeug fällig wird?
"Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national
geregelt. Das heißt, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug kann
nur von einer Prüfstelle in Deutschland, etwa von TÜV Rheinland, die
HU-Plakette erhalten", erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte
Hans-Ulrich Sander. Ein ausländisches Prüfprotokoll ist in
Deutschland nicht gültig. Auto- oder Motorradfahrer brauchen jedoch
nicht sofort nach Ablauf der Frist nach Deutschland zurückzukehren.
Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie aber
unverzüglich und ohne schuldhafte Verzögerung die fällig gewordene
Hauptuntersuchung nachholen.
Ausländische Behörden dürfen übrigens eine abgelaufene deutsche
Prüfplakette nicht beanstanden. Allerdings kann die deutsche Polizei
bei der Wiedereinreise ein Bußgeld verhängen, wenn nicht nachgewiesen
werden kann, dass sich das Auto vorübergehend im Ausland befand.
Deshalb besser schon vor der Reise kontrollieren, wann die nächste HU
fällig ist. Um den Versicherungsschutz bei abgelaufener HU im Ausland
nicht zu gefährden, auf jeden Fall den Haftpflichtversicherer
informieren. Wer ganz sichergehen will, lässt sein Fahrzeug bei einer
ausländischen Prüforganisation auf Verkehrssicherheit checken. "Dies
dient allerdings allein dem Versicherungsschutz und ersetzt in keinem
Fall die Hauptuntersuchung in Deutschland", unterstreicht Sander.
Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger als ein Jahr im
Ausland gefahren werden, müssen in dem jeweiligen Land zugelassen
werden. Nähere Informationen über mögliche Nutzungszeiträume erteilen
die Botschaften oder Konsulate der betroffenen Länder. "Auch in
anderen Staaten wie beispielsweise Spanien, Frankreich oder Lettland
führt TÜV Rheinland Fahrzeugprüfungen nach den dortigen nationalen
Bestimmungen durch. Das gilt aber nur für Autos, die in dem Land
angemeldet sind", betont Sander.
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Datum: 19.07.2013 - 10:00 Uhr
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