60 Jahre Grundgesetz - 7 Jahre Tierschutz im Grundgesetz

60 Jahre Grundgesetz - 7 Jahre Tierschutz im Grundgesetz

ID: 91328

60 Jahre Grundgesetz - 7 Jahre Tierschutz im Grundgesetz

Tierrechtler fordern Konsequenzen



(pressrelations) - Anlässlich des 60. Geburtstags des Grundgesetzes erneuert der Bundesverband Menschen für Tierrechte seine Forderung, dass das seit sieben Jahren im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz dringend konkretisiert und umgesetzt werden muss. So sei die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage zur Einklagbarkeit vorhandener Rechtsansprüche notwendig.

?Die Aufwertung, die der Tierschutz 2002 durch Aufnahme ins Grundgesetz erfahren hat, muss endlich auch für die Tiere etwas bringen. Bislang hat es keine grundlegenden Veränderungen gegeben?, kritisiert Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Dringlichst fordern die Tierrechtler das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. ?Bislang ist es nicht möglich, stellvertretend für die Tiere als Kläger vor Gericht aufzutreten. Dies stellt eine Schieflage in unserem Rechtsstaat dar, denn Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster können für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Wir Verbände können bei Verstößen gegen den Tierschutz lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden?, so Simons. Die Tierschutz-Verbandsklage sei erforderlich, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften durch seriöse Tierschutzverbände gerichtlich überprüfen lassen. Im Umweltschutz, Behindertenschutz, Verbraucher- und Wettbewerbsschutz sei das Verbandsklagerecht bereits eingeführt und habe sich bewährt. Unter dem Motto ?Tiere brauchen einen Anwalt!? tritt der Bundesverband beharrlich für das Klagerecht ein.

Am 17. Mai 2002 stimmte der Deutsche Bundestag mit einer deutlichen, fraktionsübergreifenden Mehrheit für die Verankerung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz. Am 1. August 2002 ist die entsprechende Ergänzung des Umweltartikels Art. 20a GG um die Worte ?und die Tiere? dann in Kraft getreten.


Kontakt Pressestelle Bundesverband:
Stephanie Elsner, Tel.: 05237 - 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de




Der Bundesverband Menschen für Tierrechte setzt sich auf rechtlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Anerkennung und Umsetzung elementarer Tierrechte ein. Als Dachverband sind ihm etwa 100 Vereine sowie persönliche Fördermitglieder angeschlossen. Seit seiner Gründung ist er als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 22.05.2009 - 11:32 Uhr
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