Was tun bei Behandlungsfehlern?
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Behandlungsfehler bezeichnet man als ärztliches Verhalten bei einer Behandlung, das nach dem (zum Zeitpunkt der Behandlung) aktuellen Erkenntnisstand der Medizin nicht die gebotene Sorgfalt oder Vorgehensweise wahrt. Dies beinhaltet neben rein medizinischen Fehlern auch eine fehlerhafte Aufklärung von gegebene Sicherheitsrisiken. Haben Patienten den Verdacht Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, kann dies durch ärztliche Gutachten bzw. von Sachverständigen geprüft werden.
Liegt ein Behandlungsfehler vor, kommt es zumeist zur gerichtlichen Konfrontation der beiden Parteien. Kanzleien wie die von den Anwälten Dr. Raimund Bürger und Beate Lenke (http://www.rechtsanwalt-dr-buerger.de/) sind auf diesen bestimmten Bereich des Rechts, dem Medizinrecht, spezialisiert und können deswegen beide Parteien kompetent vertreten. Dabei profitieren sowohl Ärzte als auch Patienten von der Erfahrung und dem Expertenwissen der Anwälte.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. jur. Raimund Bürger und Beate Lenke sind spezialisiert auf die Gebiete Medizinrecht und Schadensersatzrecht. Durch ihre langjährige Erfahrung können sie Ärzte und Patienten in Fragen des Arzthaftungsrechts gleichermaßen vertreten. Durch moderne Kommunikationstechniken müssen Klienten nicht mehr in die Kanzlei kommen, sondern können auch ohne ihre physische Anwesenheit von der persönlichen Beratung profitieren.
Datum: 24.07.2013 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Markus Burgmüller
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45147 Essen
Telefon: +49 (0)173 777 00 60
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
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