Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers
ID: 917632
Für die Kenntnis der Gründe einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers soll der Wissensstand des über die Kündigung entscheidenden Gremiums entscheidend sein.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Stellung genommen. Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für die fristlose Kündigung ist dabei erforderlich, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe erfolgt. Im vorgenannten Urteil soll der BGH entschieden haben, dass es für die Kenntnis über die Kündigungsgründe auf das Wissen des Gremiums, das die Entscheidung über die fristlose Kündigung trifft, ankommen soll. Bei der GmbH ist dies grundsätzlich die Gesellschafterversammlung oder der Alleingesellschafter. Den Gesellschaftern steht es davon abweichend allerdings auch frei die Kündigungsbefugnis auf andere Personen zu übertragen. Dies kann dann beispielsweise durch eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag erfolgen.
Die, die Zweiwochenfrist in Gang setzende Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe, soll dann vorliegen, wenn das Gremium alles in Erfahrung gebracht habe, was für die Entscheidung einer möglichen Kündigung notwendig sei.
Der Kläger hatte im vorliegenden Fall insbesondere vorgebracht, dass die Kündigung nicht wirksam sei, wie sie nicht innerhalb der genannten Frist erfolgt sei. Dieser Auffassung ist der BGH nicht gefolgt. Das Gericht soll als Begründung angeführt haben, dass das Kennenmüssen oder die grobfahrlässige Unkenntnis den Fristbeginn nicht beeinflusse. Für diesen komme es allein auf die tatsächliche Kenntnis an.
Die Materie des Gesellschaftsrechts ist sehr komplex und selbst für langjährige Geschäftsführer und Gesellschafter oft schwierig zu durchdringen. Haftungsfragen der beteiligten Personen und die Kündigungsthematik stellen die Betroffenen oft vor Schwierigkeiten.
Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt kann den Sachverhalt aufklären und mögliche Ansprüche prüfen. Dringend zu beachten sind insbesondere mögliche kurze Fristen. Oft ist unverzügliches Handeln geboten, um Ansprüche durchsetzen zu können. Fundierte Kenntnisse sind dann unerlässlich um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Kündigungen sollten nicht einfach so hingenommen werden und auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
http://www.grprainer.com/Handels-und-Gesellschaftsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 29.07.2013 - 15:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 917632
Anzahl Zeichen: 2789
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 312 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
IVG Immobilien AG: Entscheidung über Rettungsplan rückt näher ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die IVG Immobilien AG steckt augenscheinlich in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollen die
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach Elternzeit ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden (Az.: 7 Sa 766/12), dass einem Arbeitnehmer, der nach Elternzeit in
Juristische & Patentrechtliche Übersetzungen ...
ETC Europ. Translation Centre Ltd ? Juristische und patentrechtliche Übersetzungen aller Art als hochwertige Dienstleistung Wenn Sie Übersetzungen benötigen, werden Sie sicher auf europeantranslationcentre.com (ttp://www.europeantranslationcentre.com/) das passende Angebot finden. Denn auf
Kündigung ohne exakte Fristangabe wirksam? ...
Der 6. Senat des Bundesarbeitsgerichts beschäftigte sich in seinem Urteil vom 20.06.2013 ? 6 AZR 805/11 (Pressemitteilung Nr. 41/13, http://www.bundesarbeitsgericht.de/) mit der Bestimmtheit und damit verbundenen Wirksamkeit einer Kündigungserklärung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".




