Weste dabei und Licht an in Europa

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Weste dabei und Licht an in Europa



(pressrelations) - Licht- und Warnwestenpflicht
ADAC informiert über die neusten Änderungen

Autofahrer, die im europäischen Ausland unterwegs sind, sollten laut ADAC genau wissen, welche Verkehrsbestimmungen im Reiseland herrschen. So gilt in vielen europäischen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag, oder die Pflicht eine Warnweste im Auto mitzuführen und sie im Pannenfall zu tragen. Deshalb hat der Club eine Übersicht aller Länder mit Licht- und Warnwestenpflicht zusammengestellt.

Die Lichtpflicht am Tag gilt mittlerweile in 21 europäischen Ländern. Auch die Slowakei hat in diesem Jahr die Lichtpflicht, die bisher nur in den Wintermonaten galt, auf das ganze Jahr ausgedehnt. Damit heißt es ?Licht an? in Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Island, Kroatien, Litauen, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Polen, Schweden, Slowenien, der Slowakei und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es die Empfehlung zum Fahren mit Licht am Tag.

Neben der Lichtpflicht am Tag müssen Autofahrer im europäischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen Ländern ist die Weste immer mitzuführen, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn.

Die Strafen für Zuwiderhandlung können in den einzelnen Ländern ziemlich hoch sein. In Portugal müssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, mit einem Bußgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen. Wer in Norwegen ohne Licht fährt, muss bis zu 190 Euro bezahlen.


Rückfragen:
Katharina Bauer
(089) 7676-2412



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Datum: 26.05.2009 - 13:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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