U.S. CET Corporation informiert über Vertragsrecht im Aussenhandel

U.S. CET Corporation informiert über Vertragsrecht im Aussenhandel

ID: 919371

Vereinbarung des Gerichtsstandes | Teil 1



unbenanntunbenannt

(firmenpresse) - Bei internationalen Verträgen gilt die Vereinbarung des Gerichtsstandes als wichtiger Vertragsbestandteil. Für die Vertragsparteien ist es bei normalerweise vereinbarungsgemäßen Abwicklung des internationalen Vertrages ohne Bedeutung, sich Gedanken über einen etwaigen Rechtsstreit zu machen. Gleichwohl sollte gerade im Hinblick auf die Möglichkeit eines ausbrechenden Rechtsstreites zwischen den Vertragspartnern über bestimmte Vertrags- oder Abwicklungsfragen daran gedacht werden, rechtzeitig vorher, also schon beim Vertragsabschluss, Regelungen darüber zu treffen, bei welchem Gericht der Gerichtsstand begründet sein soll, sofern sich ein Gericht mit dem Streit befassen soll.

Von besonderer Bedeutung hierbei ist die grundsätzliche Möglichkeit der Vertragspartner einen Gerichtsstand frei vereinbaren zu können. So ist es aus deutscher Sicht für einen deutschen Im- oder Exporteur oftmals erstrebenswert, schon vor allem wegen der nicht vorhandenen Sprachschwierigkeit und den geringeren Prozessrisikos, dass bei einem Rechtsstreit ein deutsches Gericht am Geschäftssitz der deutschen Vertragspartei angerufen werden kann. Jedoch was nutzt einem Kläger ein in Deutschland erwirkter Titel, wenn dieser im Ausland nicht vollstreckt werden kann bzw. die Vollstreckung im Ausland wesentlich erschwert ist?

Vollständigen Artikel lesen


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP



PresseKontakt / Agentur:

U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
pressestelle(at)uscet.com
+1 239 300-0348
http://uscet.com/presse.php



drucken  als PDF  an Freund senden  Münchner Recyclingunternehmen sichert die Entsorgung von Elektroschrott U.S. CET Corporation informiert - Die Business (C) Corporation
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 31.07.2013 - 22:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 919371
Anzahl Zeichen: 1585

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Leonhard Becker
Stadt:

Naples, Florida


Telefon: +1(888)406-0914

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 656 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"U.S. CET Corporation informiert über Vertragsrecht im Aussenhandel"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

U.S. CET Corporation (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

U.S. CET Corporation informiert - Firmengründung USA ...

Der US-Bundesstaat Florida wird nicht nur wegen der Sonne von vielen Unternehmen geschätzt, sondern eignet sich hervorragend, um ein Sprungbrett in die USA aufzubauen. Auch sind die jährlichen Handelsregistergebühren im Vergleich zu anderen Bundes ...

Alle Meldungen von U.S. CET Corporation


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z