Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit

ID: 920518

Handwerk begrüßt BGH-Urteil




(PresseBox) - Die Handwerkskammer Karlsruhe begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Thema Schwarzarbeit. Der BGH geht klar und deutlich von einer Gesamtnichtigkeit vertraglicher Vereinbarungen aus, bei denen beide Vertragsparteien gegen die Regelungen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen. Eine Teilnichtigkeit allein für die Absprache, keine Rechnung für die Werkleistung zu stellen, würde nicht die notwendige Abschreckungswirkung entfalten. Denn dann wäre in der Konsequenz Schwarzarbeit praktisch ohne Risiko, was dem Schutzzweck des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und dem allgemeinen Rechtsempfinden zuwider läuft.
Hinzu kommt, dass bei Schwarzarbeit an der falschen Stelle gespart wird. Wer einen Fachbetrieb beauftragt, bekommt nicht nur die Gewährleistung, sondern auch eine qualifizierte Ausführung.
Ferner ist es möglich, die Arbeitskostenanteile der Handwerkerrechnung steuerlich geltend zu machen - 20% bis max. 6.000 Euro Arbeitskosten können geltend gemacht werden.
Der Bundesgerichtshof entschied zu einem Fall, bei dem die Parteien des Ausgangsverfahrens eine Schwarzarbeitsabrede dahingehend getroffen hatten, dass eine Werkleistung ohne Rechnung gegen einen Werklohn von 1.800 Euro erbracht werden sollte. Die Vereinbarung zielte auf eine Hinterziehung der Umsatzsteuer. Später machte die Auftraggeberin Gewährleistungsansprüche wegen festgestellter Mängel geltend.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mit phase 2 der Guggenheim UBS MAP Globalen Kunstinitiative weitet Guggenheim globalen dialog aus No go! Geräuschentwicklung bei elektrischen Antrieben
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.08.2013 - 12:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 920518
Anzahl Zeichen: 1486

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 244 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Handwerkskammer Karlsruhe (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Handwerkskammer Karlsruhe


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z