Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg – Seit August
Bayerische Staatsregierung beschließt Senkung der Kappungsgrenze in Würzburg seit 01.08.2013.

(firmenpresse) - Würzburg, 05. August 2013.
In unserer Pressemitteilung vom 12. Juli 2013 berichteten wir über den Beschluss des Würzburger Stadtrates, die Aufnahme in die seit Mai 2013 geltende „Kappungsgrenzensenkungsverordnung“ zu beantragen.
In ihrer Kabinettssitzung am 23.07.2013 hat nun die Bayerische Staatsregierung beschlossen, neben München 89 weitere Städte und Gemeinden ab 01.08.2013 in die Verordnung aufzunehmen. Darunter ist neben Aschaffenburg auch Würzburg. Die komplette Liste der betroffenen Städte und Gemeinden ist einzusehen unter http://www.justiz.bayern.de/media/pdf/gesetze/gemeinden_kappungsgrenze.pdf
Somit können in Würzburg ab August Bestandsmieten innerhalb von 3 Jahren um maximal 15% auf die ortsübliche Vergleichsmiete angepasst werden, statt wie bisher um maximal 20%.
Expertenmeinung von HARTMANN SCHULZ PARTNER:
Die sehr schnelle Umsetzung und Ausweitung der Verordnung auf nun 90 bayerische Städte und Gemeinden hat die Erwartung von HARTMANN SCHULZ PARTNER übertroffen (Siehe Pressemitteilung vom 12.07.2013). Dies zeigt, dass die Politik das Thema „Mietpreisbremse“ ernst nimmt und beschleunigt umsetzen möchte. Ob dies mit dem diesjährigen Wahlkampf begründet ist, sei dahingestellt. Es ist damit zu rechnen, dass zeitnah weitere Maßnahmen folgen, die dann auch Neu- und Wieder-Vermietungen betreffen könnten. Diese Planungen hat Justizministerin Dr. Beate Merk auf dem 4. Münchner Mietgerichtstag bereits angekündigt.
HARTMANN SCHULZ PARTNER erwartet durch diese Eingriffe der Politik zukünftig ein erhöhtes Konfliktpotential bei Mietverhandlungen und Mieterhöhungsbegehren. Diese sollten daher durch ein Mietwertgutachten eines für dieses Feld öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen untermauert werden.
Zudem wird für Vermieter der Handlungsspielraum, Erträge und Bewirtschaftungskosten zu optimieren immer enger werden. Um die Rendite zu steigern wird daher auch bei Immobilien ein qualifiziertes und nachhaltiges Asset-Management immer wichtiger. Hiermit kann auch ein entsprechend qualifizierter Sachverständiger mit guter Kenntnis des Marktes beauftragt werden.
Über HARTMANN SCHULZ PARTNER: Das Sachverständigenbüro bietet verlässliche Antworten auf Fragen rund um das Bau- und Immobilienwesen. Neben Mietfragen beraten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen insbesondere zu Themen der Immobilienbewertung und Bauschäden.
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HARTMANN SCHULZ PARTNER
Die Sachverständigen für Bau und Immobilien
Annastraße 28
97072 Würzburg
Telefon 0931/705070-0
Fax 0931/705070-9
info(at)hartmann-schulz-partner.de
www.hartmann-schulz-partner.de
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Datum: 05.08.2013 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 921184
Anzahl Zeichen: 2572
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Stein
Stadt:
Würzburg
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Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
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"Begrenzung von Mieterhöhungen auch in Würzburg – Seit August"
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