Unterhaltsbedarf bei volljährigen Kindern
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm soll entschieden haben, dass sich der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, das kostenfrei im Haus seiner Großmutter lebt, nicht reduziert.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das OLG entschied mit seinem Beschluss vom 29.05.2013 (Az.: 2 WF 98/13), dass sich der Bedarf eines volljährigen Kindes nicht dadurch verringern soll, dass es kostenfrei im Haus seiner Großmutter und ihres Ehepartners lebe. Das OLG ging davon aus, dass der Antragsteller einen bestimmten monatlichen Bedarf habe, da seine Lebenssituation eben nicht der eines Kindes im Haushalt der Eltern, sondern der eines Kindes mit eigenem Haushalt vergleichbar sei. Dem soll auch nicht entgegenstehen, dass er kostenfrei, d.h. ohne etwas für Verpflegung oder Wohnen zahlen zu müssen, dort lebe. Es bestehe auch keine Unterhaltspflicht der Großmutter, welche nicht leistungsfähig ist, in Bezug auf ihr Enkelkind.
Bei der Aufnahme des Enkelkindes in den Haushalt der Großmutter soll es sich um eine freiwillige Leistung Dritter handeln. Diese könne somit keinen Einfluss auf den Bedarf des Antragsstellers haben, für welchen der Vater, welcher nach seinem Einkommen leistungsfähig ist, aufzukommen hat.
Ein Unterhaltsanspruch kann aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder kraft Gesetzes entstehen. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen bestehen zwischen Ehegatten/Lebenspartnern und zwischen Verwandten grader Linie.
Die Pflicht zur Gewährung von Unterhalt entsteht bei Ehegatten und Lebenspartnern durch die Eheschließung bzw. die Schließung der Partnerschaft. Als Verwandte gerader Linie sind insbesondere Eltern und deren Kinder zu nennen. Der Unterhaltsanspruch ist jedoch insbesondere nur gerechtfertigt, sofern der Anspruchsteller bedürftig ist und die in Anspruch zu nehmende Person leistungsfähig ist. Die Kriterien der Bedürftigkeit und der Leistungsfähigkeit einer Person sind für Laien nicht immer leicht zu bestimmen. Nicht selten können hierdurch familiäre Streitigkeiten entstehen. Betroffenen ist daher anzuraten, keine Unterhaltsvereinbarungen ohne vorherige rechtliche Beratung zu schließen.
Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt ? im Familienrecht ist es von Vorteil, sich an einen erfahrenen, im Familienrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, der in emotionalen Situationen einen kühlen Kopf bewahrt und die Interessen entsprechend vertritt.
http://www.grprainer.com/Unterhalt.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 05.08.2013 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 921316
Anzahl Zeichen: 2630
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 332 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unterhaltsbedarf bei volljährigen Kindern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Versetzung: Arbeitgeber dürfe keine unbillige Eingrenzung vornehmen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12) soll das Bundesarbeitsgericht entschieden haben, dass die Grun
Gerade im Bereich des Patientenrechts wird oft professionelle Hilfe benötigt ...
Wussten Sie eigentlich, dass die Zahl der Behandlungsfehler von Ärzten in Deutschland bei ungefähr 400.000 pro Jahr liegt? Und das ist nur die offizielle Zahl, die tatsächliche Anzahl dieser Ärztefehler ist nicht genau bekannt, weil die Fälle nicht öffentlich werden oder ungeklärt bleiben.
Wie berechnet sich eigentlich der Pflichtteil? ...
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruc
Außerordentliche Kündigung bei Verdacht der persönlichen Bereicherung möglich ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg soll in seinem Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) festgelegt haben, dass der dring




