LBB-Invest Stratego Grund

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ID: 921338

CLLB Rechtsanwälte informieren: LBB-Invest Stratego Grund wird aufgelöst



(firmenpresse) - München, den 05.08.2013 - Das Fondssterben der Immobilienfonds geht weiter. Nach Mitteilung der LBB Investment GmbH wird nunmehr auch der Stratego Grund, ein Dachfonds, aufgelöst.

Begründet wird Liquidation damit, dass mittlerweile 3/4 der Zielfonds geschlossen sind oder sich in Auflösung befinden. Eine grundlegende Verbesserung der Situation ist aktuell nicht absehbar. Die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen des Sondervermögens dieses Fonds sind ohnehin seit dem 30.03.2012 ausgesetzt und bleiben dies weiterhin.

Für die Anleger stellt sich nunmehr die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Nach den Erfahrungen der CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Anleger derartiger Immobilienfonds betreuen, wurden diese Anlageprodukte von Banken oder freien Finanzberatern nicht selten als sichere Anlage vertrieben, die es dem Anleger ermöglichen würden, jederzeit wieder an das investierte Kapital zu gelangen. Diese Ausführungen sind, wie nunmehr auch die Anleger des Stratego Grund erfahren müssen, leider nicht zutreffend. Der Anleger ist jedoch nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn er die Fondsanteile auf Beratung hin erworben hat, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Entscheidung vom 23.03.2012, Aktenzeichen 2-19 O 334/11 festgehalten, dass eine beratende Bank verpflichtet ist, einen Kunden beim Erwerb von offenen Immobilienfonds über das Risiko eines Kapitalverlustes im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren. Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem weiteren Urteil, Aktenzeichen 2-12 O 81/11 darüber hinaus festgestellt, dass bei einem Anleger, der eine jederzeitige Verfügbarkeit seines Kapitals wünscht, ein offener Immobilienfonds nicht anlegergerecht ist. Erst kürzlich, nämlich mit Urteil vom 13.02.2013 hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil, Aktenzeichen 9 U 131/11 bestätigt, dass eine Hinweispflicht der Bank über die Gefahr einer zeitweiligen Aussetzung der Rücknahme von Anteilen besteht.



Falls keine ordnungsgemäße Beratung stattgefunden hat, so stehen dem Anleger grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu. Hat der Anleger die Anteile bereits verkauft, so wird die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Veräußerungserlös als Schaden geltend gemacht. Hält der Anleger die Anteile noch, so fordert man die Erwerbskosten der Fondsanteile und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an. In beiden Fällen kann daneben noch ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden. Zu beachten ist die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche. Wegen evtl. sogar kurz vor Ablauf stehender Verjährungsfristen können Geschädigte regelmäßig nicht abwarten, ob ihnen nach der vollständigen Liquidation ein Schaden verbleibt. Anleger die sich falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



Leseranfragen:

Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

Pressekontakt: Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 05.08.2013 - 12:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Alexander Kainz
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München


Telefon: 089/552 999 50

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 05.08.2013

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