Kfz-Gewerbe: Umfangreicher Forderungskatalog an die kommende Bundesregierung
ID: 921437
Erwartungen an die kommende Bundesregierung macht der Zentralverband
Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) die Position der überwiegend kleinen und
mittelständischen Autohäuser und Kfz-Werkstätten in den Kfz-Innungen
deutlich. Die Kernforderungen reichen von der Ablehnung zusätzlicher
Belastungen durch Steuern, Gebühren, Bürokratiekosten und
Gesetzesänderungen bis hin zur Forderung nach der dringend
notwendigen Sanierung des Straßennetzes und die dafür mehr
zweckgerichtete Verwendung der mobilitätsbedingten Steuereinnahmen.
Einem Tempolimit auf Autobahnen erteilt der ZDK eine klare Absage.
Die Forderungen im Einzelnen:
Keine zusätzliche steuerliche Belastung der kleinen und
mittelständischen Unternehmen
Da viele Autohäuser und Kfz-Werkstätten als Personengesellschaften
firmieren, würde sich etwa eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes
negativ auf die ohnehin schon angespannte Ertragssituation im
Kfz-Gewerbe auswirken. In Verbindung mit einer geplanten
Vermögensbesteuerung hätte dies verheerende Folgen, weil es die
wirtschaftliche Substanz der Betriebe massiv belasten würde. Darüber
hinaus darf es keine Ausweitung der Verbraucherinsolvenz auf Kosten
der kleinen und mittelständischen Unternehmen geben.
Keine unternehmerfeindliche Gängelung und Bürokratie
Aktuelle Beispiele sind die
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, die sich in der Praxis
als ein Bürokratiemonstrum darstellt, sowie die wachsende Flut an
Informationen rund um den Autokauf. Denn auch die Regelungen zum
Verbraucherkredit, zur Versicherungsvermittlung im Autohaus sowie die
Reifenkennzeichnung erhöhen die Bürokratiekosten. Alle diese
Richtlinien führen zu einer Papierflut, mit der das eigentliche und
für den Verbraucher sinnvolle Anliegen von mehr Transparenz ins
Gegenteil verkehrt wird.
Keine unverhältnismäßige Zusatzbelastung speziell des Autohandels
durch Rundfunkgebühren
Zügig durchzuführen ist die angekündigte Evaluierung der
Rundfunkbeiträge, die den Kfz-Betrieben seit Jahresbeginn zum Teil
deutliche finanzielle Mehrbelastungen im hohen zweistelligen
Prozentbereich beschert haben. Außerdem ist die sich nun zeigende
extreme Belastung von Kfz-Unternehmen kurzfristig zu verringern.
Der Schutz des wirtschaftlich unterlegenen Kaufmanns durch
geltendes AGB-Recht muss beibehalten werden
Rechtsklarheit und -sicherheit, insbesondere für wirtschaftlich
schwächere Vertragspartner, zeichnen die deutsche Rechtsordnung aus.
Vor allem das AGB-Recht sollte weiterhin im kaufmännischen Verkehr
einen wirksamen Schutz der unterlegenen Vertragspartei sicherstellen
und deshalb unangetastet bleiben.
Die Haftungsfalle der Kfz-Werkstatt zwischen Kunde und
Vorlieferant (Ein- und Ausbaukosten) muss vermieden werden
Wertungsdifferenzen zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht müssen
bereinigt werden. Insbesondere sollte der Ersatz der Ein- und
Ausbaukosten nicht auf den Verbrauchsgüterkauf beschränkt bleiben.
Keine zusätzliche Kostenbelastung der individuellen Mobilität,
etwa durch Erhöhung der Kfz- oder Mineralölsteuer, eine Pkw-Maut oder
eine veränderte Dienstwagensteuer
Der ZDK fordert die mehr zweckgerichtete Verwendung der
mobilitätsbedingten Steuereinnahmen zugunsten des Straßenverkehrs.
Außerdem mahnt der Verband die dringend notwendige und umfassende
Sanierung des Straßennetzes und hier insbesondere der vielen maroden
Brücken an. Dies muss Vorrang vor dem Bau neuer Straßen und
Autobahnen haben. Denn Mobilität ist eine zentrale Voraussetzung für
die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung moderner
Industrie- und Dienstleistungsgesellschaften.
Klares Nein zum Tempolimit
Einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen erteilt der ZDK eine
klare Absage. Denn auf fast der Hälfte des Autobahnnetzes gibt es
bereits ein festes oder variables Tempolimit. Zudem gestattet das
hohe Verkehrsaufkommen häufig ohnehin nur weit geringere
Geschwindigkeiten. Gefordert sind intelligente Verkehrsleitsysteme.
Während etwa bei Nebel oder strömendem Regen schon Tempo 80 zu
schnell sein kann, empfindet der Autofahrer Tempo 120 auf einer
leeren Autobahn als reine Gängelei.
Die Pressemeldung finden Sie unter www.kfzgewerbe.de.
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Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
E-Mail: koester@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfzgewerbe.de
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Datum: 05.08.2013 - 14:13 Uhr
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