DGAP-Adhoc: RHÖN-KLINIKUM AG: Registergericht Schweinfurt teilt mit, Aussetzung des Eintragungsverfahrens betreffend die Streichung der 90 %-Klausel zu beabsichtigen
ID: 921468
05.08.2013 14:59
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Ad hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG
Registergericht Schweinfurt teilt mit, Aussetzung des Eintragungsverfahrens
betreffend die Streichung der 90 %-Klausel zu beabsichtigen
Am 31. Juli 2013 wurde die RHÖN-KLINIKUM AG von dem Amtsgericht Schweinfurt
darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der von
der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 beschlossenen Streichung des § 17
Abs. 4, 1. Unterabsatz der Satzung (die 'Satzungsänderung') bis zur
rechtskräftigen Entscheidung über die gegen den Hauptversammlungsbeschluss
anhängigen Anfechtungsklagen auszusetzen. Eine endgültige Entscheidung des
Registergerichts liegt noch nicht vor. Selbst im Falle einer Aussetzung
ließen sich daraus aus Sicht der Gesellschaft keine Rückschlüsse auf den
Ausgang der gegen den satzungsändernden Hauptversammlungsbeschluss
anhängigen Anfechtungsprozesse ableiten.
Sofern das Registergericht das Eintragungsverfahren aussetzen sollte, ist
gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde statthaft. Die
Gesellschaft wird darüber entscheiden, ob sofortige Beschwerde eingelegt
werden soll, sofern das Registergericht tatsächlich einen
Aussetzungsbeschluss erlässt.
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RHÖN-KLINIKUM AG
Dr. Kai G. Klinger
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Sascha Schiffler
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Konzern
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