Spezielle Pferdehaftpflicht für Gnadenbrotpferde
Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Eine Privathaftpflichtversicherung deckt nur Ihr Risiko bei Schäden durch bestimmte Kleintiere. Sind Sie Besitzer eines Pferdes, so trägt der Versicherer mit dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung Ihr Risiko als Tierhalter und sorgt für den Fall der Fälle für eine prompte und unkomplizierte Regulierung, insbesondere im Schadensfall.
Verschiedene Tarife können Sie online vergleichen und bei Bedarf sofort abschließen unter www.GUP-Makler.de.
Click here to find out more!
Dort werden Ihnen unter Anderem Haftpflichtversicherungen für Kleinpferde, Ponys, Reitpferde, Fohlen, Jährlinge, Gnadenbrotpferde, Zuchtstuten, Deckhengste, sowie Schul- und Verleihpferde bereits ab einem Jahresbeitrag von € 12,02 inkl. 19% Versicherungssteuer je Fohlen, Jährling angeboten.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Unser Haus betreut seit dem Jahre 1974 Tierhalter, Vereine, private Haushalte, Gewerbetreibende und Firmen in allen Versicherungssparten - preisgünstig, individuell und ganz nach Ihrem Bedarf.
Da wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden sind, vertreten wir als unabhängiger Versicherungsmakler ausschließlich die Interessen unserer Mandanten und können Ihnen somit ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis bieten. Außerdem haben wir durch unsere über 30jährige Erfahrung auf dem Versicherungsmarkt Seriosität und Kompetenz bewiesen!
Insbesondere in der Tierversicherung haben wir für die Pferdehaftpflicht, Ponyhaftpflicht, Hundehaftpflicht und Zwingerhaftpflicht Sonderkonditionen entwickeln können.
Auf unsere Homepage bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich über mehrere Versicherungsprodukte zu informieren und Ihren Beitrag online zu ermitteln. Sollten Ihnen unsere Produkte zusagen, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen und Sie genießen unter Vorbehalt der Annahme durch die Versicherungsgesellschaft, sofortigen Versicherungsschutz.
G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
per Telefon: 030 / 34 34 61 61
per Telefax: 030 / 34 34 61 66
per eMail an: info(at)GUP-Makler.de
web: www.GUP-Makler.de
G & P Versicherungsmakler
Postfach 13 01 47
13601 Berlin
per Telefon: 030 / 34 34 61 61
per Telefax: 030 / 34 34 61 66
per eMail an: info(at)GUP-Makler.de
web: www.GUP-Makler.de
Datum: 27.05.2009 - 12:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 92230
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Fluegel
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 / 34 34 61 61
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.05.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 460 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spezielle Pferdehaftpflicht für Gnadenbrotpferde"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
G&P Versicherungsmakler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).