Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Mollath
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Der Fall Gustl Mollath ist filmreif, und er nimmt nach einem
sieben Jahre dauernden Kampf jetzt hoffentlich ein gutes Ende. Es ist
jedenfalls ein gutes Signal in Sachen Rechtsstaat, dass Deutschlands
berühmtester Psychiatriepatient endlich freikommt und der Fall neu
aufgerollt wird. Staunend fragt man sich aber: Warum erst jetzt diese
überraschende Wendung? Warum stufen Richter erst jetzt ein Attest von
2006 als "unechtes Dokument" ein?
Mollaths Schicksal ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein Mensch in
die Mühlen der Justiz geraten und deren Opfer werden kann, wenn diese
nicht ordentlich arbeitet. Zwar lässt sich oft nur schwer beurteilen,
ob jemand tatsächlich die Allgemeinheit gefährdet oder nicht, ob
jemand ein Querulant ist oder die Wahrheit sagt. Aber gerade wenn
Zweifel bestehen, darf nicht leichtfertig das Recht auf Freiheit
eingeschränkt werden.
Erleichtert dürfte in diesen Tagen angesichts des bayerischen
Landtagswahlkampfs vor allem die CSU sein. Ministerpräsident Horst
Seehofer und Justizministerin Beate Merk standen erheblich unter
Druck, sie wurden oft auf Mollath angesprochen. Dieser Druck lässt
nun nach.
Immerhin konnte der 56-Jährige seinen Fall einer breiten
Öffentlichkeit bekannt machen, was die jüngste Entscheidung erheblich
beeinflusst haben wird. Doch stellt sich die Frage, wie hoch in
Deutschland die Dunkelziffer ist, weil gerichtliche
Kontrollmechanismen versagt haben.
Christof Haverkamp
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Datum: 06.08.2013 - 22:00 Uhr
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