Presseinfo: Starkregenschäden – Welche Versicherung zahlt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Finanzieller Schutz besteht nur beim Einschluss der sogenannten Elementarschadenversicherung in die Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Ansonsten stehen die Geschädigten unter Umständen mit Handwerkerrechnungen im mehrstelligen Bereich alleine da, warnt Siegfried Karle.
Der Experte rät generell dazu, diese Naturgefahren abzusichern. Dabei sind neben Überschwemmung/Starkregen folgende Elementarereignisse versichert: Hochwasser, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherungen“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen Hausbesitzern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 08.08.2013 - 12:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 923571
Anzahl Zeichen: 1318
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.08.2013
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