Hagelschäden – Welche Versicherung zahlt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Hagelschäden an und in Gebäuden sind in der Regel über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Werden beispielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört, Regenwasser dringt dadurch in die Wohnung ein und Einrichtungsgegenstände werden beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Für durch Hagel zerstörte Hausdächer und –fassaden tritt die Gebäudever-sicherung ein. Hagelschäden an Autos übernimmt die Kaskoversicherung, informiert der GVI-Experte.
„Schäden sollten umgehend der Versicherung gemeldet werden, da teilweise Besonderheiten vereinbart sind (wie z. B. Werkstattbindung bei Kfz-Versicherungen)“, rät Siegfried Karle.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Unwetterschäden und Versicherungen“ und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 09.08.2013 - 12:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 924267
Anzahl Zeichen: 1370
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.08.2013
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