Die Übertragung des Urlaubs

Die Übertragung des Urlaubs

ID: 924994

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin



(firmenpresse) -

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist eine Übertragung nicht genommenen Urlaubs in das Folgejahr zulässig, soweit der Urlaub dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen wird. Die Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr ist eine gesetzliche Folge und steht unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr den Urlaub entweder aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht nehmen konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind strenge Maßstäbe anzulegen. Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund kann nur eine Erkrankung des Arbeitnehmers sein. Allein der Wunsch des Arbeitnehmers, nicht im Urlaubsjahr Urlaub zu nehmen, sondern erst im darauf folgenden Jahr, bewirkt nicht die Übertragung kraft Gesetzes. Bei den dringenden betrieblichen Gründen wird danach gefragt, ob die Interessen des Arbeitgebers an der Gewährung des Urlaubs im Übertragungszeitraum das Interesse des Arbeitnehmers an der fristgerechten Inanspruchnahme des Urlaubs überwiegen. Nachdem dies eine Ausnahmevorschrift ist, gelten strenge Anforderungen. Der Arbeitgeber kann sich also hier nur auf eine besondere Auftragslage oder eine besonders arbeitsintensive Zeit in saisonalen Branchen berufen. Ein dringender betrieblicher Grund liegt auch vor, wenn durch die Urlaube anderer schutzwürdiger Arbeitnehmer ansonsten betriebliche Unterbesetzung vorliegt. Wird der Urlaub also in das Folgejahr übertragen, muss der Arbeitgeber die Wünsche des Arbeitnehmers als verbindlich ansehen. Wird der Urlaub nicht genommen, verfällt der Urlaub mit Ablauf des 31. März des Folgejahres. Hat der Arbeitnehmer allerdings den Arbeitgeber rechtzeitig aufgefordert, den Urlaub zu gewähren, kann eine grundlose Weigerung des Arbeitgebers zu Schadensersatzansprüchen führen.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Die Übertragung des Urlaubsanspruches in das Folgejahr vollzieht sich kraft Gesetzes. Sie ist einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht ohne weiteres zugänglich. Um die Addition von Urlaubsansprüchen zu vermeiden, ist zu empfehlen, die Urlaubsgewährung im Urlaubsjahr im Auge zu behalten und zu vollziehen. Besonders zu beachten ist, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts möglich ist, eine betriebliche Übung hinsichtlich der Übertragung einzuführen. Entsteht eine solche betriebliche Übung, kann die häufig praktizierte Übertragung von Urlaub ins Folgejahr zu einem unkalkulierbaren Risiko werden.



Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:

Eine Übertragung des Urlaubs ins Folgejahr mag für den Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen wünschenswert sein. In der Durchsetzung kann dies aber mit Risiken verbunden sein. Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubes ins Folgejahr muss der Arbeitnehmer, wenn er die Urlaubsgewährung geltend machen will, darlegen und beweisen. Er muss also vortragen und beweisen, dass im Urlaubsjahr dringende betriebliche Gründe vorgelegen haben, die die Urlaubsgewährung verhindert haben. Kann er das nicht, läuft er Gefahr, seinen Anspruch nicht mehr durchsetzen zu können. Zudem ist zu beachten, dass eine Vereinbarung zur Übertragung nicht ohne weiteres dem Gesetz entspricht. Für eine solche Vereinbarung als Ausnahme trägt ebenfalls der Arbeitnehmer die Beweislast. Auch hier kann die Durchsetzung des Urlaubsgewährungsanspruchs im Folgejahr deutlich erschwert sein.

11.08.2013


Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Bürgerbeteiligung online: GRÜNE WELLE KOMMUNIKATION kooperiert im Bereich e-Partizipation mit der Beteiligungsplattform politik.de Straubinger: Rente mit 70 geht an Lebenswirklichkeit vorbei
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.08.2013 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 924994
Anzahl Zeichen: 4244

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Übertragung des Urlaubs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Vorkaufsrecht des Mieters bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks ...
Bundesgerichtshof zum Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB bei Verkauf eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten ungeteilten Grundstücks (Erwerbermodell) Die Ausgangslage: Teilt der Vermieter sein Eigentum und begründet an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum, s

Der Mindestlohn ist da ? was passiert mit Tarifverträgen und Arbeitszeitkonten? (Serie Teil 3) ...
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirku

Familienrecht-Serie: Das Kindeswohl als Maßstab bei Streit um elterliche Sorge - was heißt das? (Teil 3) ...
Streiten sich Eltern vor Gericht um die elterliche Sorge, dann ist für die Entscheidung des Gerichts das Kindeswohl erheblich. In diesem Beitrag klären Rechtsanwalt Bredereck und Fachanwalt Dineiger, was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist. Rechtsanwalt Bredereck: Vater und Mutter wol


Weitere Mitteilungen von Bredereck&Willkomm


Bürgerbeteiligung online: GRÜNE WELLE KOMMUNIKATION kooperiert im Bereich e-Partizipation mit der Beteiligungsplattform politik.de ...
München, 12.08.13 - Die auf Community Relations, also dialogorientierte Kommunikation mit lokalen Interessen-gruppen spezialisierte Münchner Kommunikationsagentur GRÜNE WELLE KOMMUNIKATION hat eine strategische Kooperation mit dem Berliner Beteiligungsportal politik.de vereinbart. Fachgebiet von

Die Durchsetzung des Urlaubs ...
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urla

Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld II contra Gemeinwohl ...
Lehrte, 12. August 2013 Vielen sind die Zusammenhänge in diesem sozialen Bereich nicht ausreichend bekannt, was daran liegen mag, dass die komplizierten Zusammenhänge nicht leicht verständlich erklärt werden. Die Arbeitslosigkeit blickt seit 1927 (Weimarer Republik) auf eine wechselhafte Entwic

Börnsen: Mauerbau bleibt Mahnung ...
Vor 52 Jahren, am 13. August 1961, wurde die Berliner Mauer gebaut, die die schmerzliche jahrzehntelange Teilung Deutschlands dramatisch zementierte. Dazu erklärt der kultur- und medienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup): "Mit dem Bau der


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z