HCI Schiffsfonds: Offenbar vorläufiges Insolvenzverfahren über MT Hellespont Providence eröffnet

HCI Schiffsfonds: Offenbar vorläufiges Insolvenzverfahren über MT Hellespont Providence eröffnet

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HCI Schiffsfonds: Offenbar vorläufiges Insolvenzverfahrenüber MT Hellespont Providence eröffnet



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Über den Schiffsfonds HCT MT Hellespont Providence ist offenbar das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Wie das Fondstelegramm berichtet, wurde am Amtsgericht Bremen scheinbar das vorläufige Insolvenzverfahren über den HCI Schiffsfonds MT Hellespont Providence eröffnet (Az.: 509 IN 25/13) eröffnet.

Offenbar konnte der Tanker MT Hellespont Providence, der vom Emissionshaus HCI Capital im Jahr 2008 am Markt platziert wurde, der allgemeinen und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt nicht länger trotzen. Offenbar liegen die Gründe der Krise in einem Überangebot an Kapazitäten, was zu einer zu geringen Auslastung der Schiffe führt. Davon sind mittelbar dann auch die Schiffsfonds negativ betroffen und die erhofften Renditen bleiben aus.

Geschädigte Anleger von Schiffsfonds müssen in vielen Fällen diese Entwicklung allerdings nicht tatenlos hinnehmen. Denn gerade bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es offenbar häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. In diesen Fällen wurden die Schiffsfonds scheinbar als sichere Kapitalanlage oder sogar Altersvorsorge beworben. Stattdessen hätte aber auf die Risiken hingewiesen werden müssen. Denn Schiffsfonds sind nichts anderes als eine unternehmerische Beteiligung mit allen Chancen aber eben auch allen Risiken. Diese Risiken reichen bis zum Totalverlust des investierten Kapitals. Folglich sind Beteiligungen an Schiffsfonds für eine sichere Altersvorsorge denkbar ungeeignet. Wurde also nicht auf diese Risiken deutlich hingewiesen, wurden die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionen, die der Bankberater für die Vermittlung erhält, so genannte Kick-Back-Zahlungen, hingewiesen werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann auch das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen inzwischen eindeutig und anlegerfreundlich.



Daher sollten sich geschädigte Schiffsfonds-Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der die Ansprüche auf Schadensersatz prüfen und auch geltend machen kann.

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Datum: 14.08.2013 - 11:35 Uhr
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