Elektrofahrräder und Versicherung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
Für Fahrer von Elektrofahrrädern ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig, betont Siegfried Karle. E-Bikes mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Auf jeden Fall sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr Elektrofahrrad in der privaten Haftpflicht eingeschlossen sind.
Elektrofahrräder mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf 45 km/h können nicht in die private Haftpflicht eingeschlossen werden, warnt der Experte. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Auf Grund der zunehmenden Beliebtheit werden die Elektrofahrräder auch begehrter für Diebe. Ein gutes Fahrradschloss ist daher ebenfalls wichtig, rät Siegfried Karle.
Hilfreiche Tests und Tipps über richtige Suche und Kauf, Sicherheit, Diebstahlsicherung und Versicherungsschutz zu Elektrofahrrädern stehen Radlern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Datum: 15.08.2013 - 12:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 927372
Anzahl Zeichen: 1842
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.08.2013
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