Offenbach: Oberbürgermeister Schneider nimmt Spielplatz-Spende der Deutschen Reihenhaus entgegen
Spendenübergabe im Rahmen der Aktion „Wir forsten auf - Wir spielen mit“. Während der offiziellen Einweihung des sanierten Spielplatzes am Hessenring übergab die Deutsche Reihenhaus eine Schaukel an die Stadt Offenbach.

(firmenpresse) - Das 2.000 Euro teure Gerät spendete das Kölner Unternehmen im Rahmen seines sozialen Engagements für den Wohnpark Lindenstraße in Offenbach. Dort entstanden 18 Reihenhäuser des Typs Haus 141.
Oberbürgermeister Horst Schneider bedankte sich bei der Deutschen Reihenhaus und deren Vertretern Carsten Rutz (Leiter Projektentwicklung), Achim Behn (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) und Frank Alexander (Hermann Immobilien).
Mit „Wir forsten auf – Wir spielen mit“ sorgt die Deutsche Reihenhaus dafür, dass entweder jeder Quadratmeter Boden, der durch Projekte versiegelt wird, an anderer Stelle wieder aufgeforstet wird, oder dass die Attraktivität von Grün- und Spielflächen im Umfeld gefördert wird. Dieses freiwillige Engagement erfolgt zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ausgleichsmaßnahmen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Deutsche Reihenhaus entwickelt und baut hochwertige, konsequent durchdachte Wohnparks. Mit ihnen schafft das Kölner Unternehmen auch innerstädtisch lebenswerten Wohnraum zu attraktiven Hauspreisen – und trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Flächenrevitalisierung bei. Mehr als 3.000 Familien fanden bisher bundesweit in rund 100 Wohnparks ein neues Zuhause. Das rund 70-köpfige Deutsche Reihenhaus-Team erstellt jährlich etwa 400 neue Wohneinheiten. Das Unternehmen ist auf drei variantenreduzierte Haustypen spezialisiert, die mit industrieller Serienpräzision erstellt werden.
Deutsche Reihenhaus AG
Achim Behn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siegburger Straße 126
50679 Köln
Tel.: 0221 / 34 03 09 - 0
E-Mail: achim.behn(at)reihenhaus.de
Datum: 29.05.2009 - 13:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Achim Behn
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Köln
Telefon: 0221 / 34 03 09 - 0
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 29.05.2009
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