Schiffsfonds: Steuervorteile können sich in Luft auflösen
ID: 928821
Anleger von Schiffsbeteiligungen warten wegen der zu berechnenden Unterschiedsbeträge gegebenenfalls erheblich auf erhoffte Steuerersparnisse
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erst zum Ende einer Beteiligung zeigen sich die von Anlegern im Rahmen der Beteiligung erhofften Steuervorteile. Doch oftmals kann es bei Anlegern zu Problemen führen, dass sich der Unterschiedsbetrag erst am Laufzeitende der Fondsbeteiligung zeigt. Nicht selten werden Anleger überraschend damit konfrontiert, dass eine Möglichkeit der Nachforderung von Steuern bestehen kann.
Entscheidend für die Gewinn- oder Verlustzuweisung gegenüber einem Anleger ist, ob der Unterschiedsbetrag negativ oder positiv ist. Eine generelle Pflicht zur Versteuerung trifft den Anleger jedenfalls unabhängig von dem Ergebnis des Unterschiedsbetrages.
Aus der Differenz zwischen dem Buchwert eines Schiffes und dessen Teilwert ergibt sich der Unterschiedsbetrag. Zudem wird er mit der Tonnagesteuer berechnet, welcher die einkommensteuerlichen Gewinnermittlung darstellt. Diese wird am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig.
Bei der Vorüberlegung, ob eine Beteiligung an einem Schiffsfonds für einen Anleger zweckmäßig ist, sollte demzufolge der Unterschiedsbetrag in die Überlegungen mit einbezogen werden. Bei Nichtbeachtung des Unterschiedsbetrages drohen den Anlegern unter Umständen hohe Steuernachforderungen. Den erhofften Steuervorteilen können dann schnell auch immense Steuernachforderungen gegenüberstehen.
Die zuvor erhofften Steuervorteile können sich durch die negativen Ergebnisse des Unterschiedsbetrages gänzlich in Luft auflösen. Dieser Fall kann gerade dann eintreffen, wenn sich Anleger zuvor nicht ausreichend auf eine mögliche Steuernachforderung vorbereitet haben.
Das gilt insbesondere auch für Anleger, welche ihre Schiffsbeteiligung durch ein Fremdwährungsdarlehen finanzieren ließen. Auch diese sind vor dem Unterschiedsbetrag nicht sicher. Hier ergibt sich der Unterschiedsbetrag aus den verschiedenen Wechselkursen, welche am Laufzeitanfang und ?ende bestanden. Der zu versteuernde Unterschiedsbetrag ergibt sich aus der Summe des Unterschidesbetrages des Schiffes und dem Darlehen.
Anleger sollten, falls sie eine Schiffsbeteiligung planen, deshalb rechtzeitig einen im Kapitalmarktrecht und Steuerrecht tätigen Rechtsanwalt aufsuchen, um vom Ergebnis des Unterschiedsbetrages nicht negativ überrascht zu werden. Insbesondere, wenn die Schiffsbeteiligung in absehbarer Zeit ausläuft, frühzeitig gekündigt werden soll, oder sich eine diesbezügliche Krise abzeichnet, ist juristischer Rat hier unerlässlich.
http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarktrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 19.08.2013 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 928821
Anzahl Zeichen: 2907
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 353 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schiffsfonds: Steuervorteile können sich in Luft auflösen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
LG Mönchengladbach: Irreführende Blickfangwerbung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem konkreten Fall soll es um eine Verbraucherbank gegangen sein, welche auf der Startseite ihrer Homepage mit e
Inkassozession und Einziehungsermächtigung - Forderungseinzug ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Erhält er jedoch "nur" eine Einziehungsermächtigung, so macht er die Forderung im fremden Namen geltend
Käufer eines Gebrauchtwagens kann verschwiegenen Unfall reklamieren ...
Wer sein altes Fahrzeug beim Kauf eines Neuwagens in Zahlung gibt, darf eventuelle Unfallschäden nicht verschweigen. Andernfalls haftet er, wenn der Autohändler den Altwagen als "laut Vorbesitzer unfallfrei" weiterverkauft und der Erwerber den Schaden reklamiert. Wie die Württembergisch
Dr. Gero Kollmer: Gericht Urteilt: Anleger muss Rechnung nicht bezahlen ...
(zum Urteil des Amtsgerichts Weilheim v. 05.07.2012 AZ 2 C 102/12) Dr. Kollmer CML Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. Dr. Gero Kollmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Das Amtsgericht Weilheim und die oberbayerischen Sanka-Jäger Nun befasst sich das Amtsgericht Wei




