Wer erbt welche Daten?
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IT-Profimagazin iXüber den digitalen Nachlass

(PresseBox) - Lange Krankheit und Tod führen im elektronischen Zeitalter zu bislang oft unterschätzten Problemen. Wer darf dann auf E-Mails oder Daten in der Cloud zugreifen? Gerade Unternehmen sollten für diese Fälle präzise Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern treffen, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen September-Ausgabe.
Im Falle des Todes eines Menschen gilt nach deutschem Recht der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Wer erbt, bestimmt ein Testament. Liegt keines vor, entscheidet die gesetzlich geregelte Erbfolge. Das gilt für E-Mail-Konten und Konten auf sozialen Netzwerken oder Webseiten der verstorbenen Person genauso wie für Daten in der Cloud. Voraussetzung für den Zugriff auf diese Accounts ist der Erbschein. Er legitimiert den Erben als Berechtigten. Schwieriger wird es, wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden und sich die Erben nicht einig sind.
In Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die private Mitnutzung der IT-Infrastruktur gestatten, stellt sich ein ähnliches Problem. Fehlen klare Regelungen in Verträgen oder Betriebsvereinbarungen, ist ein Zugriff auf möglicherweise wichtige geschäftliche E-Mails nicht gestattet, weil diese mit privaten Nachrichten vermischt sein könnten. "Jedem Unternehmen ist daher dringend zu raten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen", betont iX-Redakteurin Ute Roos. "Dann kann ein Zugriff auf die Daten im Fall der Fälle unverzüglich erfolgen." Die dabei gefundenen privaten Daten sollten den Erben übergeben werden. Solche Regelungen sollten aber nicht nur für den Todesfall gelten, sondern auch längere Krankheitszeiten und Urlaubsabwesenheiten erfassen.
Für eine technische Lösung hat Google vor Kurzem den "Inactive Account Manager" vorgestellt. Er hilft Nutzern dabei, zu bestimmen, was nach ihrem Ableben mit ihren Daten geschehen soll. Durch Voreinstellungen, bei längerer Inaktivität - also nicht unbedingt nur auf den Todesfall bezogen - kann man dritten Personen den Zugriff auf seine Daten gewähren. Des Weiteren kann man vorgeben, dass der Account bei Inaktivität mit sämtlichen Inhalten gelöscht werden soll. Diese Funktion wird auch als "Online-Testament" bezeichnet.
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Datum: 21.08.2013 - 10:39 Uhr
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