Bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang kein Versicherungsschutz
Unter Umständen kann der Versicherungsschutz entfallen, wenn ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt wird, auch wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschied mit Urteil vom 06.06.2013 (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten dann kein Versicherungsschutz zukommen soll, wenn dieser den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies solle selbst dann gelten, wenn ein Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.
Das OLG hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung angeben hatte, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt. Die Hunde sollten die Geschädigte mit dieser Leine umgerissen haben, als sie wegen eines Rehes losgejagten. Diesen Sachverhalt gab der Versicherte auch in seiner Klage auf Deckungsschutz an. Während der Anhörung vor dem Landgericht (LG) gab er dann zu, dass er bei dem Unfall selbst nicht anwesend gewesen sei. Das LG hat der Klage mangels nachteiliger Auswirkungen auf die Belange der Versicherung stattgegeben.
In der Berufungsinstanz hat das OLG die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine Befreiung von der Leistungspflicht seitens der Versicherung erfolgt sei, da ein arglistiger Verstoß gegen die wahrheitsgemäße Schadensberichterstattung vorliege, welcher auch noch vorsätzlich sei. Auch bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung könne nichts anderes gelten, da eine generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers nicht auszuschließen sei. Außerdem bestünde ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers.
Dem Kläger könne auch nicht der mit der Belehrungspflicht einhergehende Schutz zugutekommen, da er arglistig gehandelt habe. Insoweit sei es deshalb unerheblich, ob eine Belehrung über den Verlust der Versicherungsleistung bei vorsätzlichen falschen Angaben stattgefunden habe.
Der Kläger soll den Versicherungsschutz jedenfalls durch die arglistige Handlung verwirkt haben.
In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist frühzeitige fachkundige anwaltliche Unterstützung unter Umständen hilfreich, denn bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können beispielsweise Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden.
http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 26.08.2013 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 932519
Anzahl Zeichen: 2749
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 324 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang kein Versicherungsschutz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
BFH: Ausländische Erbschaftssteuer unter Umständen nicht anrechenbar ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.06.2013 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sich aus höherrangigem Recht keine Pflicht zur
Liquidation des SEB Immoinvest und CS Euroreal zeigt Auswirkungen beim SEB Kapitalprotekt ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Unter anderem soll der Santander Kapitalprotekt in den SEB Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Im Zuge
Bei einem Streitfall ist man gut beraten, wenn man sich einer Kanzlei anvertraut, bei der mehrere Fachanwaltsc ...
Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei. Leider wird man nicht selten in seinem gesunden Rechtsempfinden eines Besseren belehrt, sei es bei einem Streit mit seinem Vermieter, Auseinandersetzungen mit Handwerkern, bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder sei es bei als Unrecht
Erfolgreiche Rechtsberatung im Medizinrecht, Arzthaftungsrecht u. bei Schmerzensgeld: Ciper & Coll. ...
Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich für medizingeschädigte Patienten und Verkehrsunfallopfer vor. In der auf Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeldrecht und Verkehrsunfallrecht mit Personenschaden




