Einbruch-Diebstahl: Kaufbelege und Fotos von Wertsachen erleichtern die Erstattung / R+V-Infocenter:

Einbruch-Diebstahl: Kaufbelege und Fotos von Wertsachen erleichtern die Erstattung / R+V-Infocenter: Wertvolle Gegenstände dokumentieren

ID: 933125
(ots) - Wohnung durchwühlt, Armbanduhr und
Spiegelreflexkamera gestohlen, Bargeld weg: Mehr als 140.000 Mal im
Jahr schlagen Einbrecher in Deutschland zu - Tendenz steigend. Wer
eine Hausratversicherung hat, bekommt normalerweise eine finanzielle
Entschädigung. Voraussetzung: Der Bestohlene kann beweisen, dass er
die entwendeten Wertsachen besessen hat. "Wenn er beispielsweise
einen Kassenbon vorlegt, ersetzt die Versicherung meist den
Wiederbeschaffungswert", so Hanna Harsche, Versicherungsexpertin für
Privatkunden beim Infocenter der R+V-Versicherung. Sie rät zudem,
Wertsachen zu fotografieren, um einen zusätzlichen Nachweis zu haben.

Dabei ist es wichtig, Fotos, Quittungen und Kassenbons an einem
sicheren Ort und getrennt von den Wertsachen aufzubewahren - ohne
Hinweis darauf, wo die Gegenstände zu finden sind. "Wenn Geschädigte
die Wertgegenstände nicht ausreichend dokumentiert haben, können sie
im schlimmsten Fall trotz Hausratversicherung leer ausgehen", warnt
R+V-Expertin Harsche.

Auch bei Erbstücken oder Flohmarkt-Schnäppchen ist der Versicherte
in der Beweispflicht. "Wer dafür keine Belege hat, sollte Zertifikate
von unabhängigen und zertifizierten Gutachtern anfertigen lassen",
empfiehlt Hanna Harsche. Bei Münzen oder Schmuck hilft ein Gang zum
Juwelier, den Wert von alten Möbeln, Bildern oder Porzellan können
Antiquitätenhändler oder Kunstexperten schätzen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wer Originalbelege oder Kopien bei Verwandten oder im
Bankschließfach hinterlegt, sichert sich auch für den Brandfall
ab.
- Bei besonders teuren Gegenständen springt die Versicherung
oftmals nur ein, wenn diese im Tresor lagen. Wer keinen Tresor
hat, kann auch ein Bankschließfach nutzen.
- Rechnungen für Wertgegenstände immer aufheben, auch wenn die


Garantie abgelaufen ist.
- Apps für Smartphones und Tablets fotografieren Kassenzettel ab,
scannen den Barcode und speichern alle wichtigen Informationen.
- Vorsicht bei Bargeld: Zwar deckt die Hausratversicherung auch
den Diebstahl von Bargeld ab, das nicht im Tresor liegt -
allerdings nur bis etwa 1.500 Euro. Das ist abhängig vom
Versicherungsvertrag.



Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-122
g.winter@arts-others.de

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Datum: 27.08.2013 - 10:30 Uhr
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