Claims Conference begrüßt Urteile zu Ghettorenten. Betroffene jetzt über ihre Rechte aktiv informieren.
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Claims Conference begrüßt Urteile zu Ghettorenten Betroffene jetzt über ihre Rechte informieren
Die Entscheidungen des 13. Senats des Bundessozialgerichts haben weitreichende Folgen für viele der ehemaligen Ghettohäftlinge. Holocaustüberlebende, deren Anträge wegen fehlender oder zu geringfügiger Entlohnung, zu jungem Alter oder wegen nicht freien Willensentschlusses abgelehnt wurden, können jetzt auf der Basis des Urteils einen Antrag auf Überprüfung stellen. Rund 95 Prozent der gut 70.000 Anträge auf Zahlung einer Rente nach dem Ghettorentengesetz (ZRBG) waren von den zuständigen Rentenversicherungsbehörden in der Vergangenheit angelehnt worden.
Die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (Claims Conference) ist der 1951 gegründete Dachverband 24 internationaler jüdischer Organisationen. Sie vertritt die Interessen der jüdischen Gemeinschaft bei Verhandlungen zur Entschädigung von NS-Opfern und deren Erben. Im Auftrag der Bundesregierung verwaltet die Claims Conference verschiedene Härtefonds und ist Rechtsnachfolgerin für erbenloses und nicht beanspruchtes jüdisches Vermögen in den neuen Bundesländern. Mit den Verkaufserlösen aus erbenlosem Vermögen fördert sie weltweit eine Fülle von Sozialprogrammen für Überlebende des Holocaust sowie Programme, die der Erinnerung an die Shoah und deren Erforschung gelten.
Claims Conference
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Datum: 02.06.2009 - 17:41 Uhr
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