Sky Deutschland: Abmahnung
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(firmenpresse) - Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG lässt durch ihre Rechtsanwälte Abmahnungen versenden , die sich gegen solche Lokalbetreiber richten, die gegen die Lizenzverträge der Firma Sky verstoßen. Immer häufiger trifft es Gaststättenbetreiber, die eine Sportsendung oder Liveausstrahlung von Sky der Öffentlichkeit zugänglich machen. Eine öffentliche Ausstrahlung ist nur dann gestattet, wenn ein entsprechender „Gastro-Vertrag“ mit der Firma Sky geschlossen wurde. Viele andere Lizenzen sehen ausschließlich eine Nutzung im Privaten vor. Diese Lizenzen beinhalten keine Rechte zur öffentlichen Ausstrahlung des Sky Programms – etwa in den Räumlichkeiten einer Sportbar oder einem Vereinsheim. Wer gegen die Lizenzbestimmungen der Sky Deutschland verstößt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit einer Abmahnung rechnen. Eine solche Abmahnung kann weitreichende Folgen nach sich ziehen und Kosten für den betroffenen auslösen.
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Datum: 28.08.2013 - 16:09 Uhr
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