Catch me if you can: Prism Breaker verweigert Herausgabe der Nutzerdaten

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ID: 934602

Die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen, ist uns besonders wichtig. Wir verteidigen sie vehement und notfalls vor Gericht!



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(firmenpresse) - Unter dem Namen "Prism-Breaker" bietet die kostenlose Anonymisierungs-App Internetnutzern die Möglichkeit, die eigene IP-Adresse gegenüber Website-Betreibern zu verbergen. Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt, dadurch kann eine unberechtigte Kenntnisnahme durch Dritte gänzlich ausgeschlossen werden.

Dass sich Prism-Breaker dem Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen verschrieben haben, wurde erstmals klar, als eine Anwaltskanzlei aufgrund eines Verstosses gegen die AGBs eines ihrer Klienten die Herausgabe der IP- Adresse eines Nutzers anforderte. Vergeblich, denn der Anonymisierungsdienst berief sich auf einen Präzedenzfall aus dem Jahr 2009, als der Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg auf die Herausgabe der zugehörigen Kunden-IP-Adresse abgelehnt wurde, da keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Katalogstraftat i.S.d. §100a Abs. 2 StPO erkennbar seien.

Zudem erklärte der Anonymisierungsdienst, aufgrund seines Standortes außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates unterliege er nicht der europäischen Richtlinien sowie der deutschen Regelung in §113a TKG und somit nicht der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. "Wir speichern keine persönlichen Daten. Die Privatsphäre unserer Kunden zu schützen, ist uns besonders wichtig. Wir verteidigen sie vehement und notfalls vor Gericht!", so das Entwicklungsteam von Prism Breaker.


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Datum: 29.08.2013 - 08:30 Uhr
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