Energieaudits sichern kleinen und mittleren Unternehmen steuerliche Vorteile bis 2015
- VEA bietet ab sofort Komplettpaket für KMU zur Einführung eines Energiemanagementsystems an
- Nachweis über Einführung bis Ende 2013 erforderlich, um 2013 und 2014 von den Entlastungen zu profitieren

(firmenpresse) - Hannover, 30.08.2013. Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) hält für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab sofort ein Angebot bereit, mit dem die Unternehmen schnell und einfach erfahren, ob und mit welchen Maßnahmen sie bis 2015 von steuerlichen Vorteilen über den Spitzenausgleich profitieren können. Damit reagiert der Bundesverband auf die seit Anfang August in Kraft getretene Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), die die Regelungen für KMU nun gesetzlich vorschreibt.
Unternehmen in Deutschland haben die Möglichkeit, durch Beantragung des Spitzenausgleichs finanzielle Entlastungen von der Energie- und Stromsteuer in Anspruch zu nehmen. Als Gegenleistung müssen die Unternehmen seit 2013 durch die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nachweisen, dass sie ihre Energieeffizienz steigern.
Seit August 2013 regelt die SpaEfV, welche Alternativen zur ISO-Zertifizierung für KMU als Nachweis anerkannt werden. Möglich ist demnach die Durchführung eines weniger aufwendigen Energieaudits nach EN 16247-1 oder eines ähnlichen Verfahrens, die beide in der SpaEfV beschrieben sind. Um 2013 und 2014 von den Entlastungen zu profitieren, muss bis Ende 2013 der Nachweis erbracht werden, dass ein solches Managementsystem eingeführt wird. Ab 2015 muss das System vollständig implementiert sein.
Der VEA hat nun für die bundesweit rund 25.000 betroffenen Unternehmen eine Komplettlösung zur Sicherung der Rückerstattung aus dem Spitzenausgleich entwickelt. „Das neue Angebot soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützen“, kommentiert Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA. „Es werden zunächst auf Basis einer kurzen Checkliste mögliche Einsparpotentiale für das jeweilige Unternehmen berechnet. Im Anschluss wird ein spezifisches Energiemanagementsystem empfohlen und die Einführung begleitet. Dabei gilt natürlich, dass die VEA-Berater nur zu Maßnahmen raten, die für die Unternehmen auch wirtschaftlich sinnvoll sind.“
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Über den Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA)
Seit über 60 Jahren berät der VEA Unternehmen aus der mittelständischen Wirtschaft und des öffentlichen Sektors in allen Fragen der Energiekostenreduzierung und des Energiemanagements. Mehr als 4.500 Mitglieder im gesamten Bundesgebiet vertrauen auf die hohe Fachkompetenz und Unabhängigkeit des VEA bei der Strom- und Gasbeschaffung, beim Prüfen von Rechnungen und Verträgen sowie der Energie-Effizienz. Die vom Bundesverband veröffentlichten Preisvergleiche geben regelmäßig einen fundierten Überblick über die Preisentwicklungen auf dem Energie- und Wärmemarkt.
Pressekontakt:
Dr. Volker Stuke
Geschäftsführer
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
Zeißstraße 72
30519 Hannover
Telefon: (05 11) 98 48-1 16
Telefax: (05 11) 98 48-2 88
E-Mail: info(at)vea.de
Internet: www.vea.de
Datum: 30.08.2013 - 17:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Christian Otto
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Hannover
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Finanzierung
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Freigabedatum: 30.08.2013
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