Maklerkosten können unter Umständen Werbungskosten darstellen- Steuerrecht
ID: 936684
Unter Umständen können Maklerkosten, die für den Verkauf eines Hauses anfallen, als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend gemacht werden.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 10 K 3103/10 E) entschied das Finanzgericht (FG) Münster, dass Maklerkosten, die der Eigentümer eines Hauses für den Verkauf eines Hauses gezahlt hat, unter Umständen als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften, die der Steuerpflichtige aus der Vermietung anderer Objekte erzielt, in Abzug gebracht werden können.
Dem Kläger gehörten drei Objekte, die er jeweils vermietete. Zur Veräußerung eines der Objekte, beauftragte er einen Makler. An dem zu veräußernden Grundstück bestand eine Grundschuld, die die Objekte des Klägers absicherte. Vertraglich wurde vereinbart, dass der Kaufpreis hauptsächlich zur Tilgung der Darlehen für die Finanzierung der Objekte dienen sollte. Deshalb sollte der Kaufpreis direkt an die Bank, die das Darlehen gewährt hatte, überwiesen werden. Der Kläger ging deshalb davon aus, dass er die Maklerkosten, die insoweit für die Tilgung des Darlehens angefallen waren, als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen kann. Das zuständige Finanzamt lehnte dies ab.
Das FG Münster entschied, dass es grundsätzlich möglich sei, dass die Veräußerungskosten gleichzeitig Geldbeschaffungskosten darstellen und somit die Maklerkosten unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig seien. Es sei für eine Abzugsfähigkeit jedoch notwendig, dass der Veräußerungserlös tatsächlich für die Finanzierung der anderen Objekte eingesetzt werde. Dies müsse auch von Anfang an so vereinbart und beabsichtigt gewesen sein. Diese Voraussetzungen hat das FG Münster im zu beurteilenden Fall als erfüllt angesehen.
Ob es bei der Entscheidung des FG verbleibt, bleibt dennoch abzuwarten. Die Revision wurde zugelassen und das FG Münster entschied den Fall anders als der Bundesfinanzhof (BFH), welcher sich bereits mit dieser Frage im Rahmen anderer Einkunftsarten zu befassen hatte.
Das Steuerrecht ist eine vielschichtige und komplexe Materie, welche für den Laien oftmals nicht zu überschauen ist. Dies macht auch das vorliegende Urteil deutlich. Ein im Steuerrecht tätiger Anwalt kann helfen, steuerliche Ungereimtheiten aufzuklären.
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 02.09.2013 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 936684
Anzahl Zeichen: 2550
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 278 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Maklerkosten können unter Umständen Werbungskosten darstellen- Steuerrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Konkurrenzschutzklauseln im gewerblichen Mietrecht ? gewerbliches Mietrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 11.01.2012 (Az.: XII ZR 40/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen der ergänzend
Arbeitgeber muss Teilzeitbeschäftigung ermöglichen ? Arbeitsrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: 7 Sa 766/12) stellte das Landesarbeitsgericht Köln fest, dass es einem Arbeitnehmer ermögl
Treuepflichten zwischen Unternehmer und Handelsvertreter ? Vertriebsrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 14.09.2012 (Az.: I-16 U 77/11) entschieden, dass auch z
Zusätzliche Bearbeitungsentgelte für Darlehen können unwirksam sein ? Bankrecht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eine Bank wurde mit Urteil vom Landgericht (LG) Bonn (Az.: 8 S 293/12) zur Rückzahlung eines "Bearbeitungsent




