Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks informiert: Telemedienkonzepte des hr veröffentlicht

Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks informiert: Telemedienkonzepte des hr veröffentlicht

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Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks informiert: Telemedienkonzepte des hr veröffentlicht



(pressrelations) - >Frankfurt, 3. Juni 2009: Der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks (hr) hat mit der heutigen Veröffentlichung der Telemedienkonzepte, die der Intendant des hr vorgelegt hat, das Genehmigungsverfahren für die Angebote hr-online, hr-text und boerse.ARD.de gestartet. Dabei wird der Rundfunkrat prüfen, ob die Telemedienangebote dem im Rundfunkstaatsvertrag definierten Auftrag entsprechen.

Hintergrund ist der zu Beginn des Monats in Kraft getretene 12. Rund-funkänderungsstaatsvertrag, der die ARD mit ihren Landesrundfunkanstalten und das ZDF dazu verpflichtet, neue, bestehende oder veränderte Telemedien einem so genannten Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Dabei hat der Rundfunkrat zu prüfen, inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht ferner vor, Dritten in geeigneter Weise Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Telemedienkonzepten zu geben. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Frist von sechs Wochen hat der Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks auf acht Wochen verlängert. Mit dem heutigen Beginn des Verfahrens ist die Abgabe von Stellungnahmen nunmehr bis einschließlich Mittwoch, 29. Juli 2009, möglich.

Weitere Informationen unter www.hr-rundfunkrat.de. Dort stehen auch die Telemedienkonzepte des hr zum Download zur Verfügung.


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Datum: 04.06.2009 - 01:56 Uhr
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