Schiffsfonds KGAL 193 Sea Class 6: Ausschüttungen weit unter Plan - Kapitalmarktrecht

Schiffsfonds KGAL 193 Sea Class 6: Ausschüttungen weit unter Plan - Kapitalmarktrecht

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Schiffsfonds KGAL 193 Sea Class 6: Ausschüttungen weit unter Plan - Kapitalmarktrecht



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/KGAL-GmbH-und-Co-KG-Schiffsfonds.html Wie es scheint liegen die Ausschüttungen des Schifffonds KGAL 193 Sea Class 6 bisher weiter unter dem Plan.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem Fonds KGAL MS Sea Class 6 handelt es sich um einen Schifffonds aus dem Jahr 2006 mit einem Volumen von ca. 92,5 Millionen Euro, bei welchem ca. 38,6 Millionen Euro durch die Anleger eingebracht wurden und der Rest finanziert wurde. Im Jahr 2024 soll der Fonds aufgelöst werden.

Wie es scheint, ist der Fonds aber mit den Ausschüttungen weit hinter dem Plan zurück. Aus dem Fondsprospekt soll hervor gehen, dass die Anleger bis heute in etwa 17,4 Millionen Euro hätten erhalten sollen, wohingegen wohl tatsächlich nur ca. 3,2 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

Zu den Problemen des Schifffonds ist es wohl durch die Schifffahrtskrise gekommen, d.h. einem gleichbleibenden Angebot an Schiffen, jedoch gleichzeitig sinkenden Charterraten. Auch im Jahr 2012 haben sich die Charterraten nicht gesteigert und auch die Nachfrage nach Ladekapazitäten wurde stetig geringer.

Daher sollten die Anleger einen bestimmten Prozentbetrag ihres eingezahlten Kapitals zur Restrukturierung des Fonds bereit stellen, wobei jedoch seitens der Fondsgesellschaft in derartigen Schreiben den Anlegern wohl dadurch "Druck" gemacht wird, dass diese ausführt, bei einem Scheitern der Restrukturierung würden die Anleger ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren, da die Schiffe dann verkauft werden müssten.

Die Fondsgesellschaft hat wohl auch den Wechselkurs zwischen Euro und Dollar falsch eingeschätzt, was für die Anleger ebenfalls Konsequenzen nach sich zieht, da die Charterraten in US-Dollar abgerechnet wurden und dann dementsprechend ungünstig für die Anleger gewechselt wurden.



Anlegern könnten unter Umständen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen mangelhafter Prospektgestaltung zustehen. Dies kann im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüfen und helfen etwaige Ansprüche geltend zu machen.

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Datum: 05.09.2013 - 08:42 Uhr
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