Erfolgreicher Neustart statt Dauersanierung
Möglichkeiten für eine erfolgreiche Restrukturierung im Unternehmen
Chancen der neuen Insolvenzordnung
Erste Anzeichen einer Unternehmenskrise zeichnen sich oft lange im Vorfeld ab. Die Erfahrung zeigt, dass Unternehmer meist erst bei akuten Liquiditätsproblemen beginnen - teilweise von Aktionismus geprägte - Gegensteuerungsmaßnahmen einzuleiten. In den meisten Fällen sind diese dann nicht von Erfolg gekrönt. Grundsätzlich bestimmt die jeweilige Krisenphase die zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume. "Erkennt ein Unternehmer die Krise frühzeitig, gibt es vielseitige Möglichkeiten der Gegensteuerung", so Leopold. "Je nach aktueller Situation lassen sich Szenarien einer außergerichtlichen Sanierung oder einer gerichtlichen Sanierung in Form einer "gesteuerten" Insolvenz gestalten." Ein wesentlicher Erfolgsbaustein zum Gelingen eines außergerichtlichen Vergleiches ist die Anzahl der Gläubiger. In der Praxis bereitet der Abschluss einer außergerichtlichen Sanierung oftmals erhebliche Schwierigkeiten, da die verschiedenen Gläubigergruppen verschiedene Interessen verfolgen - insbesondere die gesicherten und die ungesicherten Gläubiger. Demzufolge ziehen sich außergerichtliche Sanierungen in der Praxis oft lange hin. Ein weiteres Problem kann auch die grundsätzliche Einstellung der beteiligten Hausbanken sein - "einmal Sanierung immer Sanierung". Dies wirkt vor allem bei der Unternehmensfortführung erschwerend, zum Beispiel bei der Finanzierung von Neuinvestitionen. Demzufolge sollten im Vorfeld auch die gerichtlichen Chancen eines kompletten Neuanfangs überprüft werden. Denn Insolvenz bedeutet nicht das Ende. Der Unternehmer erhält die Chance, seine Firma mit den Mitteln des Insolvenzrechts zu sanieren, ohne die Kontrolle über sein Unternehmen an einen Insolvenzverwalter zu verlieren. "Die Betriebsfortführung und Restrukturierung wird zudem durch die Möglichkeit der Insolvenzgeldvorfinanzierung, gedeckelter Sozialpläne und Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge erleichtert", berichtet Frank-Rüdiger Scheffler, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte.
Schutzschirmverfahren als Sonderform
Als besondere Verfahrensart kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Schutzschirmverfahren in Frage kommen, welches laut Rechtsanwalt Scheffler "das Ziel einer möglichst frühen und "geräuscharmen" Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung hat." Bei dieser Verfahrensart sind keine Vollstreckungsversuche der Gläubiger möglich und auf Beschluss des Gerichtes erhält der Unternehmer bis zu drei Monate Zeit, unter Aufsicht eines Sachwalters einen Sanierungsplan zu erarbeiten, welcher anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Grundvoraussetzung für ein Schutzschirmverfahren ist, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, sondern diese nur droht. "Ein Schutzschirmverfahren erfolgreich einzuleiten, ist nur mit externer Hilfe durchführbar", legt Karsten Lorenz dar, Steuerberater und Geschäftsführer der ABG Allgemeine Beratungs- und Treuhandgesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft. "Aufgrund der Komplexität benötigt der Unternehmer ein insolvenzerfahrenes Team an seiner Seite."
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Datum: 06.09.2013 - 11:13 Uhr
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