Commerzbank AG Hybridanleihe: Sichere Kapitalanlage oder Risiko des Totalverlustes?

Commerzbank AG Hybridanleihe: Sichere Kapitalanlage oder Risiko des Totalverlustes?

ID: 94001

Commerzbank AG Hybridanleihe: Sichere Kapitalanlage oder Risiko des Totalverlustes?



(firmenpresse) - Wie in den letzten Tagen bekannt wurde, gibt es Hinweise darauf, dass die Commerzbank nach den VIP Medienfonds 3 und 4 auch bei ihrer Hybrid Anleihe mit der WKN CK 4578 die Regeln der ordnungsgemäßen Anlageberatung nicht immer eingehalten hat.

Danach soll die Commerzbank AG im Jahr 2006 vornehmlich älteren Kunden ihre Commerzbank Hybrid Anleihe (WKN CK 4578) vermittelt haben. Kernpunkt der Beratung soll hierbei die angeblich besondere Sicherheit der Anlage gewesen sein, die sich – wie Betroffene übereinstimmend berichten – nach Aussage der Filialbetreuer aus dem Umstand ergeben würde, dass die Anleihe von der Commerzbank selbst emittiert wurde.

Auf Risiken, die gerade einer solchen Unternehmensanleihe immanent sind, wurde hingegen in der Regel anscheinend nicht hingewiesen. Somit erfolgte kein Hinweis auf den Umstand, dass es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes handelt. Auch wurde demnach nicht erläutert, dass Hybridanleihen nachrangig ausgestaltet sind, d.h., dass Forderungen des Anleihegläubigers im Falle einer Insolvenz des Unternehmens erst nach den Forderungen der anderen Gläubiger bedient werden, und dass die Höhe der Rendite ebenfalls nicht sicher ist, sondern von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens abhängt. Ferner wurden den Anlegern oftmals nicht erläutert, dass sie im Gegensatz zu einem Aktionär keinerlei Stimmrechte haben. Auch die nur sehr erschwerte Fungibilität der Beteiligung und deren Konsequenz wurden nicht dargelegt.

„Geschädigte Anleger sollten daher zivilrechtliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt István Cocron von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „In Betracht kommen hier insbesondere Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Anlageberatung. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater die Kapitalanlage als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die dieser Beteiligung eigen sind, hinzuweisen. Ein weiterer Ansatzpunkt sind verschwiegene sog. Kick-backs. Nach der Rechtsprechung müssen Anlagevermittler ihre Kunden über Zahlungen des Emittenten an sie unaufgefordert aufklären. Haben dies die Berater unterlassen, kann auch hieraus ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden.“


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



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RA István Cocron
Liebigstraße 21, 80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Mail: kanzlei(at)cllb.de
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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 04.06.2009 - 16:36 Uhr
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