DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der Windreich

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der Windreich GmbH zur Interessensbündelung

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Insolvenz/Anleihe
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von
Anleihen der Windreich GmbH zur Interessensbündelung

10.09.2013 / 12:19

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SdK rät Inhabern von Anleihen der Windreich GmbH zur Interessensbündelung

Die Windreich GmbH hat am 9. September 2013 mitgeteilt, dass beim
zuständigen Amtsgericht in Stuttgart Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt worden ist. Diesem Antrag
wurde mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens in
Eigenverwaltung auch stattgegeben. Im Unterschied zu einem klassischen
Insolvenzverfahren wird bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung vom
zuständigen Insolvenzgericht kein Insolvenzverwalter bestellt, sondern die
Geschäftsführung der Gesellschaft bleibt zunächst im Amt. Diese soll dann
in Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter einen
Sanierungsplan ausabreiten, welcher die Unternehmensfortführung zum Ziel
hat.

Die Windreich GmbH war bereits in den letzten Monaten in die Schlagzeilen
geraten, nachdem erst im März das Landeskriminalamt Baden-Württemberg die
Geschäftsräume von Windreich durchsucht hatte und die Staatsanwaltschaft
Stuttgart Ermittlungen gegen die Geschäftsführung des Unternehmens wegen
des Verdachts auf Bilanzmanipulation aufnahm. In der Folge kam es dann auch
noch zu verspäteten Zinszahlungen an die Gläubiger der Gesellschaft. Daher
hatte die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) bereits im
Juli das Gespräch mit Windreich gesucht, um die wirtschaftliche Situation
mit der Gesellschaft zu besprechen. Von Seiten der Gesellschaft erfolgte
jedoch bis heute keine Reaktion.

Die Windreich GmbH ist nach Kenntnis der SdK einer der größten Emittenten


von für Privatanleger konzipierte Anleihen. Aktuell stehen aus Sicht der
SdK folgende Anleihen mit einem Nominalwert von insgesamt 125 Mio. Euro zur
Rückzahlung aus:

Anleihe WKN Fälligkeit Emissionsvolumen
Anleihe 2010 A1CRMQ 2015 50,0 Mio. Euro
Anleihe 2011 A1H3V3 2016 75,0 Mio. Euro

Aufgrund des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens ist aus Sicht der
SdK davon auszugehen, dass die Anleihen nicht mehr zu den jeweiligen
Fälligkeitstagen zurückbezahlt werden und in Zukunft auch keine
Zinszahlungen mehr zu erwarten sind. Da die Anleiheinhaber gemäßdes
Halbjahresberichtes zum 30. Juni 2012 nur ca. ein Viertel aller
ausstehenden Finanzverbindlichkeiten der Windreich GmbH ausmachen, ist aus
Sicht der SdK davon auszugehen, dass es im Rahmen des nun laufenden
vorläufigen Insolvenzverfahrens zu größeren Meinungsverschiedenheiten
zwischen den einzelnen Gläubigergruppen der Windreich GmbH kommen wird. Die
SdK rät daher den betroffenen Inhabern von Anleihen der Windreich GmbH sich
gemeinschaftlich zu organisieren, um dadurch eine bestmögliche Wahrung
ihrer Interessen im Insolvenzverfahren zu gewährleisten.
Die SdK wird daher das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und die
Interessen der Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig
stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Betroffenen Anlegern
bietet die SdK an, sich auf Ihrer Internetseite unter
http://www.sdk.org/windreich.php für einen kostenlosen Newsletter zu
registrieren.Über diesen Newsletter werden wir alle Betroffenenüber die
Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Mitglieder
der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder
Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 10. September 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Windreich GmbH!




Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org


Ende der Finanznachricht

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