Kfz-Steuerreform
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Kfz-Steuerreform
Wer zu spät kommt den bestraft der Fiskus
ADAC: Neuzulassung bis zum 30. Juni sichert Steuerbefreiung
Die rechtzeitige Zulassung verspricht laut ADAC noch einen weiteren Vorteil: Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft tritt. Dabei wird neben dem Hubraum erstmals auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung der Steuerhöhe herangezogen. Autos, die ab dem 1. Juli erstmals zugelassen werden, fallen automatisch unter diesen neuen Steuertarif.
URL: www.adac.de
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Datum: 08.06.2009 - 13:21 Uhr
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