Die ARAG-Zahnzusatzversicherung - Leistungen und Bedingungen
Eine Zahnzusatzversicherung mit umfangreichen Leistungen
Mit der ARAG-Zahnzusatzversicherung kann man schon mit geringen monatlichen Beiträgen sicherstellen, dass die Kosten bei Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie je nach Tarif im großen Umfang oder ganz übernommen werden. Selbst wenn die GKV die Leistungen weiter kürzt, bleibt der Versicherungsschutz durch die Zahnzusatzversicherung gleich hoch.
Im Wesentlichen bietet die ARAG die Zahnzusatzversicherung in zwei Tarifen, den Z70 und den Z100 an. Weitere Leistungen für den Dentalschutz bietet ein Ergänzungstarif, der auch ambulante Leistungen umfasst.
Die Erstattung in den beiden Dentaltarifen ist unterschiedlich: Im Z70 werden 70 Prozent der Kosten der Regelversorgung beim Zahnersatz abgedeckt (einschließlich der Leistungen der GKV), im Tarif Z100 sind es 100 Prozent. Wenn hier Leistungen außerhalb der Regelversorgung in Anspruch genommen werden, so erstattet der Tarif Z70 noch 70 Prozent, der Tarif Z100 sogar 80 Prozent der Leistungen. Dieses bezieht sich ebenfalls auf die Leistungen für Implantate, Inlays, Onlays und Kieferorthopädie.
(Quelle: Bedingungen zur Zahnzusatzversicherung: www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html )
Eine Besonderheit gibt es noch beim Tarif Z100: Die Kosten für die Zahnbehandlung, z. B. für die professionelle Zahnreinigung werden in voller Höhe übernommen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Zahnzusatzversicherungen leistet die ARAG auch für kieferorthopädische Leistungen. Da die GKV nur ab einem bestimmten Grad der Kieferfehlstellung in Leistung tritt (KIG-Stufe 3), werden von der ARAG die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei den KIG-Stufen 1 und 2 zu 80 Prozent übernommen.
Bei der ARAG-Zahnzusatzversicherung besteht die Möglichkeit, auch "fehlende Zähne" mit zu versichern. Gegen einen Beitragsaufschlag kann der Versicherte bis zu vier fehlende Zähne absichern, ein Zahnersatz bei bestehenden Lücken ist also möglich.
In den ersten beiden Versicherungsjahren sind die Leistungen begrenzt: So werden im ersten Jahr maximal 500 Euro und im zweiten Jahr maximal 1.000 Euro erstattet. Zu berücksichtigen gilt auch noch, dass ab dem 55. Lebensjahr ein zahnärztlicher Befundbericht eingereicht werden muss.
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Datum: 08.06.2009 - 17:11 Uhr
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