Die Hausordnung–ein kaum genutztes Mittel, Frieden unter Wohnungseigentümern zu stiften !
ID: 94674
In vielen Gemeinschaften fristet die Hausordnung ein Schattendasein, obwohl sie gut zum Interessenausgleich der Eigentümer und auch zu unkonventionellen Lösungen beitragen kann. Dabei ist sie flexibler als andere Instrumente zur Verwaltung von Wohnungseigentum und kann schneller zum Ziel führen.

(firmenpresse) - „Als in dem gediegenen Mehrfamilienhaus der Generationswechsel erfolgt, ist es mit dem Hausfrieden vorbei. Die gegensätzlichen Interessen neuer und alten Wohnungseigentümer sorgen für Reibung. Der Gebrauch des Gemeinschaftseigentums ändert sich deutlich. Gegenseitige Vorwürfe, Unverständnis und Ignoranz vergiften das Klima. Schnell gibt ein Wort das andere.“
Der Hausverwalter soll schlichten,meinen die Eigentümer. Der weist dieses Ansinnen zu Recht von sich, macht aber einen klugen Vorschlag: Alle sollen sich Gedanken machen über neue Regeln zum Gebrauch des gemeinsamen Eigentums. In der nächsten Eigentümerversammlung wird darüber diskutiert und anschließend eine neue Hausordnung verfasst.
Für viele Streitfälle hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben geschaffen. Die aus der Praxis immer wieder verlangte allgemein verwendbare „Muster-Hausordnung“ gibt es nicht. Zu unterschiedlich und zu vielfältig sind die für jede einzelne Wohnungseigentumsanlage denkbaren Regelungen. Jede Wohnungseigentumsanlage verlangt nach individuellen Gebrauchsregelungen.
Dabei sind grundsätzlich auch kompliziertere Regelungen zulässig und widersprechen nicht allein deshalb von vornherein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Grundsätzlich unzulässig sind dagegen Regelungen, die zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten, u.a. zu dem in Artikel 2 Abs. 1 GG geschützten Bereich der freien Entfaltung der Persönlichkeit im Rahmen der gewöhnlichen Lebensführung im Widerspruch stehen.
Da in allen Wohnungseigentümergemeinschaften ungeachtet zahlreicher Unterschiede gewisse Gemeinsamkeiten und Übereinstimmungen in den rechtlichen und tatsächlichen Strukturen anzutreffen sind, gibt es auch gewisse Grundregeln, die für das Zusammenleben in der Gemeinschaft charakteristisch und prägend sind und deshalb in nahezu allen Hausordnungsregelungen ihren Niederschlag finden.
Grundlage dieser Regelungen sind die Vorschriften der §§ 14, 15 WEG. Sie enthalten die allgemeinen Bestimmungen über die Pflichten der Wohnungseigentümer, die von dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme geprägt sind.
Danach dürfen die Wohnungseigentümer von ihrem Sondereigentum und vom gemeinschaftlichen Eigentum nur einen solchen Gebrauch machen, dass den anderen Wohnungseigentümern der Anlage keine Nachteile erwachsen, die über das unvermeidliche Maß hinausgehen, der Beschaffenheit des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums entspricht, der sich im Rahmen der Gesetze, der Vereinbarung und der Beschlüsse hält und dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht.
Thorsten Hausmann, Geschäftsführer der Hausmann Hausverwaltung erläutert dazu:
„In Praxis und Rechtsprechung haben sich verschiedene Auffassungen durchgesetzt, zum Beispiel zur Tierhaltung, Musikausübung, zu Reinigungs-, Räum- und Streupflichten oder Ruhezeiten und Schließregeln, über die ein guter Hausverwalter informiert ist.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Hausmann Hausverwaltung GmbH
Hamburg/Norderstedt-Wiesbaden-Dresden
Geschäftssitz: Segeberger Ch. 76
22850 Norderstedt
Tel: 040/529 40 80
Fax: 040/529 32 76
eMail: info(at)hausmann-makler.de
thorsten_hausmann(at)wtnet.de
Datum: 08.06.2009 - 19:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 94674
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Norderstedt/Hamburg/Wiesbaden/Dresden
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.06.2009
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1862 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Hausordnung–ein kaum genutztes Mittel, Frieden unter Wohnungseigentümern zu stiften !"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hausmann Hausverwaltung GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).