Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
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Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gebilligt. Damit kann zum 1. Oktober 2013 erstmals eine Lohnuntergrenze für die rund 11.400 in der Branche Beschäftigten in Kraft treten. Der Mindestlohn gilt sowohl für alle in Deutschland im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk beschäftigten Arbeitnehmer, als auch für die nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Mit der Billigung der Verordnung hat die Bundesregierung allein in dieser Legislatur sieben neue Branchenmindestlöhne auf den Weg gebracht. Darüber hinaus billigte das Bundeskabinett zwei Folgeverordnungen für die Gebäudereinigung und das Baugewerbe. Insgesamt arbeiten rund vier Millionen Beschäftigte in zwölf Branchen mit Lohnuntergrenzen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen:
"Der neue Mindestlohn für das Steinmetzhandwerk sichert eine weitere Branche ab. Die zügige Verständigung über immer neue tarifliche Branchenmindestlöhne und die reibungslose Verlängerung bewährter Regelungen zeigt, dass das Grundprinzip Zukunft hat. Die Tarifpartner brauchen keine Vorgaben der Politik, um auf vernünftige Lohnhöhen zu kommen, die fair sind für die Beschäftigten und gleichzeitig Arbeitsplätze in Deutschland halten. Aufgabe der Politik ist allein, den tariflichen Mindestlohn für alle allgemeinverbindlich zu erklären. Nur dann schützt er alle, die in der Branche arbeiten."
Der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist regional differenziert und zeitlich gestaffelt:
In den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn zunächst 10,13 ? und 10,66 ? ab dem 1. Mai 2014.
In den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestlohn zunächst 11,00 ? und 11,25 ? ab dem 1. Mai 2014.
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Datum: 18.09.2013 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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