Bausparverträge sind übertragbar
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Bausparverträge sind übertragbar
Wer seinen Bausparvertrag nicht selbst zur Finanzierung einsetzen kann oder will, hat zum Beispiel die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben. Zwar liegt eine Übertragung an einen Dritten im Ermessen der Bausparkasse. Diese stimmt in der Regel jedoch zu.
Voraussetzung: Derjenige, der den Bausparvertrag übernehmen will, kann zum einen ausreichende Bonität nachweisen und ist zum anderen Angehöriger gemäß § 15 Abgabenordnung (AO). Dazu zählen etwa Ehegatten, Verlobte, Kinder, aber auch Geschwister. Nur in Ausnahmefällen stimmen die Bausparkassen der Über-tragung auf Nichtangehörige zu. Die Bausparkassen können in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings auch andere Regeln festlegen. Man sollte sich deshalb bei seinem Kundenberater über diese informieren.
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Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
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Datum: 09.06.2009 - 11:21 Uhr
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