VG WORT Leistungsschutzrecht
ID: 947638
zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Der Vorstand der VG WORT hat beschlossen, zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung Ende November 2013 in München
einzuladen, um über eine zukünftige Wahrnehmung des
Leistungsschutzrechts des Presseverlegers und des
Beteiligungsanspruchs des Urhebers zu beraten.
Am 1. August 2013 ist das 8. Gesetz zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes in Kraft getreten. Die neuen §§ 87f, 87g, 87h
des Urheberrechtsgesetzes sehen ein Leistungsschutzrecht für
Presseverleger vor, das sich auf Nutzungen von Presseerzeugnissen in
Online-Suchmaschinen oder vergleichbaren Angeboten bezieht. Außerdem
hat der Gesetzgeber einen Beteiligungsanspruch des Urhebers an den
Vergütungen aufgrund des Leistungsschutzrechts geschaffen.
Der Vorstand der VG WORT wird den zuständigen Gremien vorschlagen,
den Wahrnehmungsvertrag dahingehend zu erweitern, dass - falls von
den Rechteinhabern gewünscht - in Zukunft das Leistungsschutzrecht
der Presseverleger und der Beteiligungsanspruch der Urheber durch die
VG WORT wahrgenommen werden können. Eine solche gemeinsame
Rechtewahrnehmung innerhalb einer Verwertungsgesellschaft bietet sich
an, um das neue Recht effektiv durchsetzen zu können.
Die VG WORT nimmt seit ihrer Gründung im Jahr 1958 erfolgreich
bestimmte Rechte von Autoren und Verlagen, auch von Zeitungs- und
Zeitschriftenverlagen, wahr. "Eine zukünftige Wahrnehmung des
Leistungsschutzrechts der Presseverleger würde diese
Rechtewahrnehmung sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig würde
sichergestellt werden, dass auch die Urheber angemessen an den
Einnahmen beteiligt werden", so Dr. Robert Staats, geschäftsführender
Vorstand der VG WORT.
Die Verwertungsgesellschaft WORT verwaltet treuhänderisch die
Urheberrechte für mehr als 400.000 Autoren und über 10.000 Verlage in
Deutschland. www.vgwort.de
Pressekontakt:
VG WORT
Angelika Schindel,
Pressereferentin,
089-51412-92
angelika.schindel@vgwort.de
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Datum: 19.09.2013 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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München
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Medien und Unterhaltung
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