Fehlerhafte Widerrufsbelehrung spart Vorfälligkeitsentschädigung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.
„Gerade jetzt, wo die Zinsen für einen Immobiliendarlehen außergewöhnlich niedrig sind, lohnt sich eine Umschuldung. Demgegenüber steht die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung, die oft zu hohen Kosten führt. Denn diese ist in Deutschland im europäischen Vergleich sehr hoch“, informiert der GVI-Experte. Bei einer Zinsfestschreibung von über zehn Jahren kann der Schuldner das Hypothekendarlehen ohne Folgekosten nach zehn Jahren unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Die sonst bei Kündigungen übliche Vorfälligkeitsentschädigung entfällt in diesem Fall.
Eine Umschuldung rechnet sich auch oft, wenn das Immobiliendarlehen noch keine 10 Jahre läuft. Doch leider ist es für die Kreditnehmer nicht immer einfach, aus diesen Kreditverträgen rauszukommen. Ob sich die Sache lohnt, zeigt eine Überprüfung des Kreditvertrags durch Experten, rät Jürgen Buck.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Immobiliendarlehen und Widerrufsbelehrungen“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 19.09.2013 - 12:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 19.09.2013
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